Die rasant steigenden Mieten sind für viele Mieter ein bekanntes Problem. Die Politik versucht, mit Mietpreisbremse und Mietendeckel gegenzusteuern. Doch die politischen Maßnahmen stehen bisweilen nicht in Einklang mit bestehenden gesetzlichen Regelungen. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung darüber gefällt, ob das Land Berlin überhaupt das Recht hat, die Mieten durch eine Obergrenze zu deckeln.
Durch den Mietendeckel hatte das Land Berlin seit dem 23. Februar 2020 die Mieten für rund 1,5 Millionen Berliner auf dem Stand Juni 2019 eingefroren. Für die Zeit ab 2022 war vorgesehen, dass die Mieten pro Jahr nur noch um 1,3 % steigen dürfen. Im Fall der Wiedervermietung einer Wohnung, hätte es staatlich vorgegebene Obergrenzen gegen sollen, wobei ebenfalls die zuletzt verlangte Miete ein Maßstab sein sollte. Seit dem 23. November 2020 war zudem bereits eine zweite Stufe des Mietendeckels in Kraft, mit der Mieten über 20 % über den bestehenden Obergrenzen verboten waren.
Am 25.03.2021 hat das Bundesverfassungsgericht nun geurteilt, dass der sehr kontrovers diskutierte Berliner Mietendeckel nicht verfassungskonform ist, da dem Land Berlin hierfür die nötige Gesetzgebungskompetenz fehlte. Der rot-rot-grüne Senat wollte den starken Anstieg der Mieten in Berlin durch einen Mietendeckel bremsen.
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Diverse Vertreter der Wohn- und Immobilienwirtschaft sehen sich durch das Urteil über den Mietendeckel in Berlin bestätigt. Der Wohnungsverband GdW erklärt, das Bundesverfassungsgericht habe nun klargestellt, dass Berlin seine Befugnisse mit dem Mietendeckelgesetz überschritten habe und sieht darin eine Stärkung des Rechtsstaats. Rechtsvertreter aus dem Verfassungs- und Mietrecht sahen die Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin in dieser Sache bereits länger kritisch und tadeln den Versuch, das soziale Mietpreisrecht, wie es sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ergibt, im frei finanzierten, privaten Wohnungsmarkt auszuhebeln.
Deutschlands größtes Wohnungsunternehmen Vonovia kommentiert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als folgerichtig. Hier sieht man den Mietendeckel ebenfalls nicht als geeignetes Mittel, die Probleme des Berliner Wohnungsmarkts zu lösen. Gleichzeitig seien die Mieterinnen und Mieter, die durch die Folgen der Corona-Pandemie in Sorge seien um ihren Arbeitsplatz, jetzt zusätzlich verunsichert. Deshalb werde man auch keine Mieten nachfordern, die dem Unternehmen jetzt aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts rechtlich zustehen würden.
Bis zum Urteil gab es zahlreiche Verfassungsbeschwerden hinsichtlich des Mietendeckels, die noch vor dem ersten Senat in Karlsruhe anhängig waren. Diese Verfassungsbeschwerden haben sich mit dem nun ergangenen Urteil des Verfassungsgerichts praktisch erledigt. Denn, dadurch, dass der Mietendeckel nun für nichtig erklärt wurde, entfällt auch für die noch anhängigen Verfahren der Beschwerdegegenstand. Damit haben sich nun auch sämtliche Ordnungsverfügungen erledigt, durch die Wohnungsämter Vermietern die Vereinbarung paralleler Mieten per BGB oder Mieterhöhungen verboten haben.
Hannes Rasp Categories: Immobilien Wissen & News Comments 2029 Altersarmut bei Frauen — StudieDie heutige Generation der jungen Erwachsenen ist stärker von Altersarmut gefährdet als vorhergehende Generationen. Denn die demografische Schere zwischen Alt und Jung öffnet sich tatsächlich immer weiter. Immer weniger junge Menschen stehen immer mehr älteren Menschen gegenüber und müssen per Generationenvertrag für diese sorgen. Längst dringt ins Bewusstsein, dass der gewohnte Lebensstandard im Alter mit der staatlichen Rente alleine nicht gehalten werden kann. Eine repräsentative Studie der Gesellschaft für Konsumforschung GfK zeigt im Auftrag der Generali Deutschland, dass sich zwei Drittel der jetzt jungen Menschen im Alter von 18 bis 32 Sorgen um ihre Zukunft machen – die aktuelle Corona-Pandemie leistet dazu noch ihren eigenen Beitrag. Die Studie zeigt vor allem bei Frauen die Sorge vor Altersarmtut. Der Vorstandsvorsitzende der Generali Deutschland, Giovanni Liverani, legte bei der Vorstellung der Studie daher Wert auf die Feststellung, dass es eine hohe gesellschaftliche Bedeutung habe, den jungen Menschen das komplexe Thema der Altersvorsorge frühestmöglich nahezubringen, sie darüber zu informieren und zu beraten und ihnen dabei auch Lösungen zu bieten.
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Vor allem junge Frauen machen sich mit einem Anteil von 68,3 % sorgen über Altersarmut. Laut der Studie fühlen sich 68,2 % beim Thema Altersvorsorge unzureichend informiert – das ist ein noch schlechterer Wert als bei den männlichen Altersgenossen, das ergab eine Studie des Deutschen Instituts für Vermögensbildung und Alterssicherung DIVA, die fast zeitgleich erhoben wurde. 28,4 % gaben außerdem an, dass für sie nicht klar erkennbar sei, welche Maßnahmen für die Altersvorsorge für sie persönliche die besten wären. Frauen unterbrechen oder reduzieren zudem häufig aus familiären Gründen ihre Erwerbstätigkeit. Mütter, die die Erwerbstätigkeit zugunsten der Kindererziehung unterbrechen, sind daher besonders von Altersarmut bedroht.
Frauen sind vom Generationenvertrag häufig mehrfach benachteiligt. Denn zum einen zahlen sie bei sinkendem Rentenniveau in die Rentenkasse in – dies betrifft gleichwohl auch Männer – zum anderen treten sie aber deutlich häufiger beruflich für die Familie zurück und erhalten folglich im Alter weniger Rente. Besonders junge Frauen fühlen sich mit einem Anteil von 82,4 % in dieser Hinsicht zu wenig von der Politik beachtet. Für immerhin 62,5 % der in der Studie befragten jungen Frauen wird das im nächsten Jahr eine Rolle bei ihrer Wahlentscheidung haben. Und 63,7 % fordern von der Politik, andere, mehr und konkretere Lösungen anzubieten, die über die gesetzliche Rente hinausreichen. Rund ein Viertel der befragten Frauen meint auch, die Politik solle enger mit Versicherern oder privaten Anbietern für Altersvorsorge zusammenarbeiten.
Die Furcht, dass die gesetzliche Rente im Alter nicht reichen wird, geben insgesamt 69,3 % der befragten Frauen an. Viele fühlen sich auch mit der Unübersichtlichkeit der verfügbaren Angebote überfordert. Für 20,7 % der Frauen, die denken, dass die Rente nicht ausreichen wird, ist das Thema Altersvorsorge schlicht zu komplex, 68,4 % vermissen für sie passende Informationen. 44,3 % fühlen sich schlechter informiert als Männer. Vor allem von der Politik fühlen sie sich schlecht informiert, 87,3 % gaben dies an, 28,3 % fühlen sich extrem schlecht informiert.
Kurzfristig spüren junge Frauen bereits jetzt die Folgen der Corona-Krise. Immerhin 27,1 % sagen, dass die Angespartes schon anders genutzt haben als vorgesehen, wie etwa für Wohnungseinrichtung oder Altersvorsorge. (Zum Vergleich: Bei Männern geben dies etwa 45,5 % an). Dennoch macht sich bei jeder dritten Frau aufgrund der Corona-Krise Sorge über ihre finanzielle Zukunft breit. 9,4 % der Frauen verzeichnen bisher schon starke Einbußen, 16,1 % sagen, dass sie als Folge der Krise bereits ihren Lebensstil angepasst haben. Etwa ein Drittel der Frauen glaubt, dass die Corona-Krise ihre Möglichkeiten für die finanzielle Vorsorge noch über zwei oder drei Jahre verringern wird, ein Viertel sogar, dass die Folgen für sie noch vier oder fünf Jahre spürbar sein werden.
Hannes Rasp Categories: Immobilien zur Kapitalanlage, Wirtschaft & Finanzen Comments