1312 Schimmel und Feuchtigkeit in der Wohnung

Studien untersuchen Auswirkungen bei Kindern

In Deutsch­land leben derzeit etwa 10,5 Millionen Kinder unter 10 Jahren. Ganze 1,53 Millionen klagen laut einer Meta-Studie der Denkfa­brik RAND Europe über Probleme mit Feuch­tig­keit in ihren Wohnräumen. Gerade für Kinder können die gesund­heit­li­chen Konse­quenzen erheb­lich sein: Krank­heits­bilder wie Aller­gien, Asthma oder Neuro­der­mitis werden immer häufiger in diesem Zusam­men­hang beobachtet. Die Ursachen lassen sich durch gezielte Sanie­rungen auf der einen Seite, auf der anderen Seite durch richtiges Lüften und Heizen oft relativ einfach angehen. Gesund­heit­liche Folgen lassen sich vermeiden.

Schimmel und Feuchtigkeit oft verantwortlich für Allergien und Asthma

Die inter­na­tio­nale Langzeit­studie ISAAC (Inter­na­tional Study of Asthma and Aller­gies in Child­hood) belegt eindrucks­voll, dass in feuchten Wohnungen aufwach­sende Kinder ein deutlich höheres Risiko haben, an Aller­gien, Asthma oder Neuro­der­mitis zu erkranken. Das gilt sogar schon dann, wenn ein Kind nur sein erstes Lebens­jahr in einer solchen Umgebung verbringt. Für die Studie wurde mehr als 46.000 Eltern in 20 Ländern befragt. Erfasst wurde der Gesund­heits­zu­stand von deren acht- bis zwölf­jäh­rigen Kindern – aktuell sowie im ersten Lebens­jahr – und die jewei­lige Wohnum­ge­bung mit Augen­merk auf Feuch­tig­keits­flecken bzw. Schimmel an Wänden und Decken. Die Wissen­schaftler haben zudem Aller­gie­tests bei über 26.000 Kindern durch­ge­führt. Dr. Gudrun Weinmayr vom Institut für Epide­mio­logie und Biome­tri­sche Medizin in Ulm sieht anhand der Studie den Zusam­men­hang zwischen feuchten Wohnbe­din­gungen und Krank­heiten wie Asthma, aller­gi­schem Schnupfen und Neuro­der­mitis klar belegt – „und zwar unabhängig von der aller­gi­schen Dispo­si­tion, als der Veran­la­gung des Kindes.“ Schimmel und Feuch­tig­keit sind demnach noch in stärkerem Ausmaß Auslöser aller­gi­scher Erkran­kungen als beispiels­weise Hausstaubmilben.

Bei Schimmel und Feuchtigkeit in der Wohnung sofort handeln

„Die Verbin­dung von feuchten Räumen und aller­gi­schen Erkran­kungen gerade bei Kindern deckt sich auch mit unserer Erfah­rung aus tausenden Sanie­rungen“, so Dipl.-Ingenieur Thomas Molitor, stell­ver­tre­tender Techni­scher Leiter des Unter­neh­mens ISOTEC. Spezi­al­ge­biet der Firma seit 30 Jahren ist Schim­mel­pilz­be­sei­ti­gung und die Sanie­rung von Feuch­tig­keits­schäden an Gebäuden. Hier weiß man, dass schnell gehan­delt werden sollte, wenn man bemerkt, dass Räume feucht sind und von Schimmel befallen.

Viele greifen bei Schimmel zunächst auf 70–80%-igen Isopropyl-Alkohol zurück und versu­chen, diesen damit abzuwi­schen. Doch bei dieser Maßnahme ist durchaus Vorsicht geboten, denn der Schimmel kann dabei gesund­heits­schäd­liche Sporen freisetzen, die sich dann im ganzen Wohnraum verteilen. Deshalb ist es prinzi­piell besser, die Schim­mel­pilz­be­sei­ti­gung einem Profi zu überlassen, vor allem, wenn sie sich schon über eine größere Fläche ausge­breitet haben. Das empfiehlt auch das Bundes­um­weltamt, wenn mehr als ein halber Quadrat­meter betroffen ist.

Ist der Schimmel besei­tigt ist das Anbringen von ISOTEC-Klima­platten an Decken und Wänden empfeh­lens­wert, speziell bei konden­sa­ti­ons­be­dingtem Schimmel. Diese Platten aus Calci­um­si­likat dämmen die Wände und regulieren das Raumklima. Sie nehmen überflüs­sige Feuch­tig­keit aus der Luft auf und geben sie wieder ab, wenn die Raumluft­feuch­tig­keit niedrig ist. Damit werden zukünftig zumin­dest konden­sa­ti­ons­be­dingte Schim­mel­schäden eliminiert.

Beste Vorsorge: Richtiges Lüften und kluges Heizen

Am besten beugt man Feuch­tig­keit in Räumen und Schimmel durch richtiges Lüften vor. „Stoßlüften mit komplett geöff­neten Fenstern ist die beste Methode. Der Austausch der Raumluft ist 30 Mal höher als bei gekippten Fenstern“, sagt Diplom-Ingenieur Thomas Molitor. Pro Tag sind drei bis fünf Mal Stoßlüften pro Tag völlig ausrei­chend. Auch im Winter werden die Räume dadurch nicht zu stark abgekühlt.

Zu richtigem Lüften gehört auf der anderen Seite auch kluges Heizen. Grund­le­gend gilt dabei, dass Räume auch bei niedrigen Außen­tem­pe­ra­turen ein bestimmtes Tempe­ra­tur­ni­veau nicht unter­schreiten – also auskühlen – sollten, auch wenn z. B. tagsüber niemand zu Hause ist. Im Winter, wenn es kalt ist, muss daher durch­ge­hend geheizt werden, die Raumtem­pe­ratur sollte nicht niedriger als 16 °C werden. Für Wohnräume liegt die empfoh­lene Tempe­ratur bei stabil 19 bis 21 °C, aber auch bei wenig genutzten Zimmern wie Gäste­zim­mern oder Abstell­kam­mern sollten 16 °C nicht unter­schritten werden.

„Wenn beides stimmt, das Lüftungs- und das Heizver­halten, wird eine zu hohe Raumluft­feuchte von mehr als 70 Prozent in Wohnräumen vermieden. So der Experte Thomas Molitor. Damit wäre die Gefahr von Schim­mel­pilzen auf ein Minimum reduziert.

Categories: Immobilien Wissen & News | Comments 1288 Immobilien verschenken oder vererben?

Besitzt man eine Immobilie, stellt sich mit zuneh­mendem Lebens­alter immer mehr die Frage, was mit der Immobilie eigent­lich passieren soll. Soll sie verkauft werden? Oder soll sie an die nächste Genera­tion vererbt oder verschenkt werden? Gerade, wenn es darum geht, die Immobilie zu übergeben stellen sich sowohl persön­liche als auch recht­liche und steuer­liche Fragen.

Immobilie zu Lebzeiten verschenken – oder lieber vererben?

Viele Eigen­tümer von Immobilien haben keine wirkliche Vorstel­lung davon, ob sie ihre Immobilie einmal vererben oder verschenken wollen. Tatsäch­lich kann eine Immobi­li­en­schen­kung, um eine spätere Erbschaft schon jetzt zu erledigen oder um die Erbfolge zu klären eine echte Alter­na­tive zum Vererben selbst sein. Denkbar ist auch eine Kombi­na­tion aus Schen­kung und Verer­bung. Anlass dafür kann das Verrin­gern oder Vermeiden einer Erbschafts­steuer sein sowie ein Ausnutzen der steuer­li­chen Freibe­träge, aber zum Beispiel auch ein mögli­cher drohender Sozial­hil­fe­re­gress. Was im indivi­du­ellen Fall die richtige Vorge­hens­weise ist, hängt oft von vielen Aspekten ab. Deshalb ist bei gegebenem Anlass eine einge­hende steuer­liche und recht­liche Beratung durch einen Experten erforderlich.

Rückforderungsrecht – „das Geschenk an der Leine halten“

Oftmals möchten Immobi­li­en­be­sitzer zwar ihre Immobilie vorzeitig übertragen, sich aber trotzdem irgendwie absichern – grund­sätz­lich und auch für unvor­her­ge­se­hene Fälle. In diesen Fällen bieten sich recht­liche Vorkeh­rungen an: Machbar sind Nutzungs­rechte für den Schen­kenden, wie ein lebens­langes Wohnrecht, aber auch vertrag­liche Rückfor­de­rungs­rechte, die unter bestimmten Umständen die Annul­lie­rung der Schen­kung und die Rückfor­de­rung der Immobilie ermöglichen.

Wird ein Rückfor­de­rungs­recht verein­bart, kann der Schen­kende das Geschenk zurück­for­dern, sollten bestimmte Umstände eintreten. In einer Rückfor­de­rungs­klausel ist üblicher­weise geregelt, was beim Tod des Beschenkten, bei einer Insol­venz, bei einer Schei­dung oder bei einer Zwangs­ver­stei­ge­rung geschieht. Außerdem kann für den Fall, dass der durch die Schen­kung Begün­stigte die Immobilie ohne die Zustim­mung des Schen­kenden verkaufen oder belasten will, ein Rückfor­de­rungs­recht festge­schrieben werden, falls man „das Geschenk an der langen Leine halten“ möchte. Steht diese Extra-Klausel nicht im Vertrag, hat der Schenker zwar auch Rückfor­de­rungs­rechte, aller­dings nur die gesetz­li­chen. Diese greifen aber beispiels­weise nur, wenn man selbst in eine Verar­mungs­si­tua­tion gerät oder falls der Beschenkte „groben Undank“ zeigt, die tatbe­stand­li­chen Voraus­set­zungen hierfür sind sehr streng. Wird ein Rückfor­de­rungs­recht vertrag­lich verein­bart, wird das üblicher­weise zusätz­lich im Grund­buch vermerkt.

Nießbrauchrecht, Wohnungsrecht

Bei einer Schen­kung werden häufig auch sogenannte Nutzungs­rechte verein­bart. Die häufig­sten sind das Nießbrauch­recht und das Wohnungs­recht. Auch diese werden im Grund­buch einge­tragen. Ob ein Nießbrauch- oder ein Wohnungs­recht gewählt wird, ist vom Einzel­fall abhängig. Das Nießbrauch­recht ist umfäng­li­cher. Es ermög­licht dem Schen­kenden weiterhin eine Nutzung aller Räume der Immobilie, dazu gehört auch die Vermie­tung und die Verein­nah­mung der Miete, während das Wohnungs­recht ledig­lich dazu berech­tigt, die Räume selbst zu bewohnen. Zudem kann ein Wohnungs­recht auf konkrete Räume beschränkt sein.

Sind Wohnungs- oder Nutzungs­rechte verein­bart, reduziert das den Wert des Geschenks, was den auch die Höhe des steuer­pflich­tigen Erwerbs mindert, d. h. auch eine eventu­elle Schen­kungs­steuer vermin­dert sich dadurch. Aller­dings sind neben steuer­recht­li­chen Aspekten auch Auswir­kungen auf Pflicht­teils­rechte anderer Erbbe­rech­tigter im Blick zu behalten, ebenso Auswir­kungen auf Sozial­lei­stungen. Darüber wird der Notar ausführ­lich beraten.

Categories: Immobilien Wissen & News | Comments 1273 Keller sanieren — Immobilienwert sichern

Feuchtigkeitsschäden professionell beseitigen lohnt sich

Ein feuchter Keller und Schim­mel­pilz beschränken nicht nur die Nutzbar­keit der Räume, sie könne auch gesund­heit­liche Probleme bei den Bewoh­nern auslösen, wie etwa Aller­gien. Auch die Eigen­tümer einer schönen Villa in München mussten diese Erfah­rung machen. Um aber ihre Gesund­heit zu schützen, haben sie eine profes­sio­nelle Sanie­rung der Feuch­tig­keits­schäden vornehmen lassen, das hat sich zugleich deutlich positiv auf den Wert ihrer Immobilie ausge­wirkt. Nun sind die vier Keller­räume der Stadt­villa dank einer Horizon­tal­sperre mit Spezi­al­par­affin und einer mehrstu­figen Innen­ab­dich­tung sowie intel­li­genten Klima­platten vor wieder­keh­renden Feuch­tig­keits­schäden oder Schim­mel­pilz nachhaltig geschützt – und darüber hinaus als Fitness­be­reich nutzbar. Den Keller sanieren lohnt sich – und schlägt sich deutlich im Immobi­li­en­wert nieder.

In den 1970er Jahren waren die Keller­wände in der Münchener Stadt­villa rundum mit Holz vertä­felt worden. Derzeit galt das als „schick“. Die Vor-Ort-Analyse einer Fachfirma ergab massive Feuch­te­schäden hinter der Holzver­tä­fe­lung. Es zeigten sich typische Putz- und Farbab­plat­zungen, Salzaus­blü­hungen und Schim­mel­pilz­be­fall. Um die Ursachen dauer­haft zu besei­tigen war ein weitrei­chender und schneller Eingriff nötig.

Typische Schäden in Häusern bis 1970er Baujahr

Gerade bei Häusern, die vor 1970 gebaut wurden ist das kein Einzel­fall. Denn bis dahin wurden Häuser üblicher­weise auf Strei­fen­fun­da­menten gebaut, eine durch­ge­hende Boden­platte gibt es meist nicht. Die Feuch­tig­keit aus dem Unter­grund kann damit ungehin­dert in den Außen­mauern aufsteigen. Fehlt dazu eine Außen­ab­dich­tung, oder ist diese schad­haft, ist die Lage noch schlimmer. Denn so kann weitere Feuch­tig­keit aus dem seitlich liegenden Erdreich ins Mauer­werk gelangen. Oft hilft dann nur noch eine komplette Sanie­rung des Kellers.

Schadensursachen zielgenau beseitigen

Beim Beispiel der Münchner Stadt­villa beinhal­tete das Sanie­rungs­kon­zept der Spezi­al­firma neben der Schim­mel­pilz­be­sei­ti­gung das Anbringen einer Horizon­tal­sperre mit Spezi­al­par­affin. Dadurch wird das Mauer­werk vor der kapillar aufstei­genden Feuchte geschützt. Ebenso mussten die Keller­au­ßen­wände vor der seitlich eindrin­genden Feuch­tig­keit geschützt werden. Weil eine Außen­ab­dich­tung wegen einem angren­zenden Hausanbau und einer Terrasse nicht machbar war, war eine mehrstu­fige Innen­ab­dich­tung für die Keller­sa­nie­rung das Mittel der Wahl. Ein ganzheit­li­ches Sanie­rungs­kon­zept, das die Bauherren überzeugte – sie gaben die Sanie­rungs­ar­beiten umgehend in Auftrag.

Das Ergebnis hat die Hausherren überzeugt. Die Feuch­tig­keits­schäden und der Schim­mel­pilz­be­fall, die sogar Aller­gien zur Folge hatten, sind besei­tigt. Zudem können sich die Bewohner über einen neuen Hobby- bzw. Sport­raum freuen, in dem sie sich nun ohne weitere Bedenken fit halten können. Obendrein ist der Hausbe­sitzer selbst in der Immobi­li­en­branche tätig und weiß, dass sein Haus durch die Sanie­rung des Kellers nicht nur seinen hohen Wert behält, sondern eher noch dazu gewinnt.

Categories: Immobilien Wissen & News, Immobilien zur Kapitalanlage | Comments
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