Ab Anfang Oktober beginnt die Heizsaison. Wer Heizkosten sparen und CO2-Emissionen senken möchte, der sollte die folgenden Tipps beherzigen, denn in den kalten Monaten wird üblicherweise die meiste Energie in Haushalten verbraucht. Im Durchschnitt entfallen rund 70 % des jährlichen Energieverbrauchs auf die Heizung, für Strom und Wasser wird für gewöhnlich deutlich weniger verbraucht. Bei den Heizkosten zu sparen birgt also das größte Potenzial.
Es mag trivial klingen, doch mit am größten ist das Sparpotenzial oft beim einfachen Lüften. Zum Stoßlüften die Fenster kurz weit zu öffnen und dann nach ein paar Minuten wieder zu schließen, anstatt sie lange zu kippen oder durchgehend gekippt zu halten, macht einen großen Unterschied. Ein durchschnittlicher Mehrfamilienhaus-Haushalt kann damit pro Jahr rund 80 Euro sparen und im gleichen Zuge 315 kg CO2 vermeiden. Auch programmierbare Thermostate sind effektiv. Durchschnittlich 65 Euro Einsparung und 250 kg weniger CO2 kann man damit durchaus erreichen.
Eigentümer haben selbstverständlich weiterreichende Möglichkeiten als Mieter, bei den Heizkosten sparen oder CO2-Emissionen zu verringern. Eigentümer sollten speziell drei kurzfristige Optionen ins Auge fassen:
Ungedämmte Rohre lassen extrem viel Heizenergie ungenutzt entweichen. Daher rechnet sich das Dämmen von Heizungsrohren ziemlich schnell – und prinzipiell kann man es auch noch selbst erledigen. Mit beispielsweise 70 Euro Investition in Material lassen sich pro Jahr umgerechnet rund 310 Euro sparen und dazu 1.045 kg CO2 vermeiden.
Auch der Austausch alter Heizungspumpen kann sich oft schnell auszahlen, speziell wenn man dazu noch entsprechende staatliche Förderungen z. B. 30 % der Anschaffungskosten, nutzen kann. Für ein Einfamilienhaus kostet ein Austausch im Schnitt ca. 300 Euro. Pro Jahr lassen sich dann aber rund 105 Euro Kosten einsparen und rund 210 kg CO2.
Auch, wenn die Heizungsanlage nicht gut auf das Gebäude eingestellt ist, geht jede Menge Energie ungenutzt verloren. Einmal die gesamte Heizungsanlage optimal für das Gebäude einzustellen, kostet für ein durchschnittliches Einfamilienhaus im Schnitt ca. 690 Euro. Für jedes weitere Jahr sinken die Energieausgaben dann aber um rund 85 Euro, und die CO2-Emissionen um 290 kg. Auch für den hydraulischen Abgleich kann man 30 % staatliche Fördermittel beantragen – und häufig lässt sich der Abgleich gut mit einem Austausch der Heizungspumpe kombinieren – zwei Fliegen mit einer Klappe.
Es lohnt sich, sein persönliches Sparpotenzial bei Heizkosten auszuloten. Mit Online-Heizkostenrechnern lässt sich das schnell und unkompliziert ermitteln, zum Beispiel mit dem HeizCheck auf www.heizspiegel.de. Hauseigentümer sollten zusätzlich prüfen, ob sich auch eine größere Investition in einen neuen Heizkessel oder eine Sanierung langfristig lohnen könnten. Ein unabhängiger Energieberater kann bei der Einschätzung helfen.
Mieteinnahmen sind grundsätzlich steuerpflichtig. Auch, wer seine Wohnung nur zeitweise über Portale wie Airbnb vermietet, muss Steuern zahlen. Wer das bis jetzt nicht getan hat, sollte das dringend schnell nachholen. Mit einer Wohnungsvermietung auf Airbnb lässt sich schnell und relativ einfach Geld verdienen. Millionen Vermieter stellen über die Plattform anderen ein Zimmer oder vielleicht auch gleich eine ganze Wohnung kurzfristig zur Miete bereit. Was viele dabei aber nicht beachten: Wie bei nahezu allen Einkommen will der Staat auch bei Mieteinkünften seinen Teil abhaben. Diejenigen Airbnb-Vermieter, die das bislang nicht gewusst oder auch ignoriert haben und Steuern zahlen „vergessen“ haben, müssen jetzt schnell handeln.
Warum? Airbnb hat Daten von deutschen Vermietern an die Steuerfahndung Hamburg weitergegeben, diese will die Daten noch diesen September an die jeweils zuständigen Finanzämter der Bundesländer weiterleiten. Damit droht den Vermietern, die auf ihre Mieteinnahmen über Airbnb keine Steuern gezahlt haben, eine Anklage wegen Steuerhinterziehung. Wer jetzt noch flott seine Mieteinnahmen offenlegt, könnte eine drohende Strafe abmildern. Dabei müssen Vermieter aber einiges beachten.
Laut Einkommensteuergesetz § 21 sind Mieteinnahmen steuerpflichtig, und zwar nicht nur für Immobilienunternehmen, sondern ebenfalls für Privatpersonen. Dabei ist es prinzipiell unerheblich, ob die Wohnung dauerhaft oder nur gelegentlich oder nur ein Teil der Wohnung vermietet wird. Das heißt, auch für eine zeitweise Vermietung über Airbnb sind Steuern zu zahlen.
Wie viel Steuer zu zahlen ist richtet sich nach dem persönlichen Steuersatz des Vermieters. Dieser errechnet sich aus den jährlichen Gesamteinkünften eines Steuerzahlers. Einkünfte aus Vermietungen werden zum Beispiel dem Gehaltseinkommen oder Einkommen aus selbständiger Arbeit und sonstigem Einkommen hinzuaddiert. Steuerfrei bleiben nur Einnahmen unterhalb des Grundfreibetrags (Stand 2020: 9.406 Euro für Ledige).
Wichtig: Bei zeitlich begrenzten Vermietungen, wie z. B. über Airbnb, wird nur der erzielte Überschuss besteuert. Für die Berechnung zieht man anteilige Kosten für die Wohnungsmiete, Nebenkosten und anfallende Kosten für Reinigung oder Vermietinserate auf Airbnb von den erzielten Einnahmen ab.
Bleiben die erzielten Mieteinnahmen für das Jahr unterhalb der Bagatellgrenze von 520 Euro, sind die Einnahmen nicht steuerpflichtig. Kosten für die Vermietung können dann in diesem Fall aber nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Die Regeln zur Besteuerung von Mieteinnahmen sind indes nicht neu. Brisant wird das Thema allerdings, weil die Hamburger Steuerfahndung nun Zugriff auf Daten deutscher Airbnb-Vermieter hat. All diejenigen, die ihrem Finanzamt Mieteinnahmen bisher nicht mitgeteilt haben, werden dadurch natürlich unter Druck gesetzt.
Markus Deutsch, Vizepräsident des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg und Steueranwalt, mahnt deshalb schnelles Handeln an: „Wenn die Steuerzahler Glück haben, sind die Airbnb-Daten noch nicht bei ihrem Finanzamt angekommen und eine Nacherklärung der Einkünfte kann noch den Charakter einer strafbefreienden Selbstanzeige haben.“
Sicher ist das allerdings nach gegenwärtigem Stand nicht. Sollten die Daten bereits von der Behörde ausgewertet sein, kann das ein sogenannter Sperrgrund sein, wodurch eine vollständig strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich wäre. Vielleicht ist es aber auch dann immer noch besser auf das Finanzamt zuzugehen, statt auf eine Steuernachforderung zu warten oder gar eine Strafanzeige in Kauf zu nehmen, denn selbst eine misslungene Selbstanzeige kann am Ende noch strafmildernd wirken. Isabel Klocke, Steuerexpertin des Bundes der Steuerzahler (BdSt), rät ebenfalls zu Steuerehrlichkeit. „Möglicherweise gibt es Personen, die bislang nicht wussten, dass die Einnahmen steuerpflichtig sind, die sollten ihre Vermietungseinkünfte jetzt schnell nachmelden. Dann besteht vielleicht die Chance, dass das Finanzamt zumindest auf ein Strafverfahren verzichtet.“
Das Anschreiben an die Finanzbehörde muss keiner festen Form folgen. Allerdings müssen die Einnahmen – abzüglich Kosten – für jedes einzelne Jahr übersichtlich angegeben werden.
Auch müssen die nachgereichten Steuerangaben vollständig sein. Markus Deutsch erklärt dazu: „Es müssen alle unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart offengelegt werden, mindestens aber die Einnahmen der vergangenen zehn Jahre. Wenn in diesem Zeitraum also weitere Einnahmen nicht erklärt wurden, auf die Einkommensteuer fällig wird, muss auch dies bei dieser Gelegenheit korrigiert werden. Das könnten zum Beispiel Kapitaleinkünfte sein.“
Grundsätzlich kann es hilfreich sein, einen Profi hinzu zu ziehen und einen Steuerberater oder Steueranwalt zu engagieren. Eine Pflicht dazu besteht jedoch nicht.
Eine Steuerhinterziehung ist natürlich strafbar, im schlimmsten Fall kann sogar eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Deshalb warnt Steueranwalt Deutsch: „Die Freiheitsstrafe wird meist auf Bewährung ausgesetzt, aber selbst bei einer Geldstrafe ab 90 Tagessätzen gilt man schon als vorgestraft“.
Die Höhe der Strafe wird auch davon abhängen, in welchem Ausmaß die Vermietung professionell betrieben wurde. Deshalb wird bei einem gelegentlich vermieteten Zimmer einer selbst genutzten Wohnung eine geringere Strafe zu erwarten sein als bei einer extra für die Vermietung über Airbnb angekauften Wohnung.
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