1407 Heizkosten sparen — Tipps

Ab Anfang Oktober beginnt die Heizsaison. Wer Heizko­sten sparen und CO2-Emissionen senken möchte, der sollte die folgenden Tipps beher­zigen, denn in den kalten Monaten wird üblicher­weise die meiste Energie in Haushalten verbraucht. Im Durch­schnitt entfallen rund 70 % des jährli­chen Energie­ver­brauchs auf die Heizung, für Strom und Wasser wird für gewöhn­lich deutlich weniger verbraucht. Bei den Heizko­sten zu sparen birgt also das größte Potenzial.

Heizkosten Sparen – Tipps für Mieter und Eigentümer

Es mag trivial klingen, doch mit am größten ist das Sparpo­ten­zial oft beim einfa­chen Lüften. Zum Stoßlüften die Fenster kurz weit zu öffnen und dann nach ein paar Minuten wieder zu schließen, anstatt sie lange zu kippen oder durch­ge­hend gekippt zu halten, macht einen großen Unter­schied. Ein durch­schnitt­li­cher Mehrfa­mi­li­en­haus-Haushalt kann damit pro Jahr rund 80 Euro sparen und im gleichen Zuge 315 kg CO2 vermeiden. Auch program­mier­bare Thermo­state sind effektiv. Durch­schnitt­lich 65 Euro Einspa­rung und 250 kg weniger CO2 kann man damit durchaus erreichen.

Heizkosten sparen – Tipps speziell für Eigentümer

Eigen­tümer haben selbst­ver­ständ­lich weiter­rei­chende Möglich­keiten als Mieter, bei den Heizko­sten sparen oder CO2-Emissionen zu verrin­gern. Eigen­tümer sollten speziell drei kurzfri­stige Optionen ins Auge fassen:

Heizungsrohre dämmen

Ungedämmte Rohre lassen extrem viel Heizenergie ungenutzt entwei­chen. Daher rechnet sich das Dämmen von Heizungs­rohren ziemlich schnell – und prinzi­piell kann man es auch noch selbst erledigen. Mit beispiels­weise 70 Euro Investi­tion in Material lassen sich pro Jahr umgerechnet rund 310 Euro sparen und dazu 1.045 kg CO2 vermeiden.

Heizungspumpe austauschen

Auch der Austausch alter Heizungs­pumpen kann sich oft schnell auszahlen, speziell wenn man dazu noch entspre­chende staat­liche Förde­rungen z. B. 30 % der Anschaf­fungs­ko­sten, nutzen kann. Für ein Einfa­mi­li­en­haus kostet ein Austausch im Schnitt ca. 300 Euro. Pro Jahr lassen sich dann aber rund 105 Euro Kosten einsparen und rund 210 kg CO2.

Einen hydraulischen Abgleich machen

Auch, wenn die Heizungs­an­lage nicht gut auf das Gebäude einge­stellt ist, geht jede Menge Energie ungenutzt verloren. Einmal die gesamte Heizungs­an­lage optimal für das Gebäude einzu­stellen, kostet für ein durch­schnitt­li­ches Einfa­mi­li­en­haus im Schnitt ca. 690 Euro. Für jedes weitere Jahr sinken die Energie­aus­gaben dann aber um rund 85 Euro, und die CO2-Emissionen um 290 kg. Auch für den hydrau­li­schen Abgleich kann man 30 % staat­liche Förder­mittel beantragen – und häufig lässt sich der Abgleich gut mit einem Austausch der Heizungs­pumpe kombi­nieren – zwei Fliegen mit einer Klappe.

Heizkosten vergleichen – Sparpotenzial ermitteln

Es lohnt sich, sein persön­li­ches Sparpo­ten­zial bei Heizko­sten auszu­loten. Mit Online-Heizko­sten­rech­nern lässt sich das schnell und unkom­pli­ziert ermit­teln, zum Beispiel mit dem HeizCheck auf www.heizspiegel.de. Hausei­gen­tümer sollten zusätz­lich prüfen, ob sich auch eine größere Investi­tion in einen neuen Heizkessel oder eine Sanie­rung langfri­stig lohnen könnten. Ein unabhän­giger Energie­be­rater kann bei der Einschät­zung helfen.

Categories: Immobilien Wissen & News | Comments 1401 Airbnb – Steuern zahlen

Warum Airbnb-Vermieter jetzt schnell handeln müssen

Mietein­nahmen sind grund­sätz­lich steuer­pflichtig. Auch, wer seine Wohnung nur zeitweise über Portale wie Airbnb vermietet, muss Steuern zahlen. Wer das bis jetzt nicht getan hat, sollte das dringend schnell nachholen. Mit einer Wohnungs­ver­mie­tung auf Airbnb lässt sich schnell und relativ einfach Geld verdienen. Millionen Vermieter stellen über die Platt­form anderen ein Zimmer oder vielleicht auch gleich eine ganze Wohnung kurzfri­stig zur Miete bereit. Was viele dabei aber nicht beachten: Wie bei nahezu allen Einkommen will der Staat auch bei Mietein­künften seinen Teil abhaben. Dieje­nigen Airbnb-Vermieter, die das bislang nicht gewusst oder auch ignoriert haben und Steuern zahlen „vergessen“ haben, müssen jetzt schnell handeln.

Drohende Klagen wegen Steuerhinterziehung

Warum? Airbnb hat Daten von deutschen Vermie­tern an die Steuer­fahn­dung Hamburg weiter­ge­geben, diese will die Daten noch diesen September an die jeweils zustän­digen Finanz­ämter der Bundes­länder weiter­leiten. Damit droht den Vermie­tern, die auf ihre Mietein­nahmen über Airbnb keine Steuern gezahlt haben, eine Anklage wegen Steuer­hin­ter­zie­hung. Wer jetzt noch flott seine Mietein­nahmen offen­legt, könnte eine drohende Strafe abmil­dern. Dabei müssen Vermieter aber einiges beachten.

Dauer der Vermietung unerheblich

Laut Einkom­men­steu­er­ge­setz § 21 sind Mietein­nahmen steuer­pflichtig, und zwar nicht nur für Immobi­li­en­un­ter­nehmen, sondern ebenfalls für Privat­per­sonen. Dabei ist es prinzi­piell unerheb­lich, ob die Wohnung dauer­haft oder nur gelegent­lich oder nur ein Teil der Wohnung vermietet wird. Das heißt, auch für eine zeitweise Vermie­tung über Airbnb sind Steuern zu zahlen.

Wie hoch ist die Steuer?

Wie viel Steuer zu zahlen ist richtet sich nach dem persön­li­chen Steuer­satz des Vermie­ters. Dieser errechnet sich aus den jährli­chen Gesamt­ein­künften eines Steuer­zah­lers. Einkünfte aus Vermie­tungen werden zum Beispiel dem Gehalts­ein­kommen oder Einkommen aus selbstän­diger Arbeit und sonstigem Einkommen hinzu­ad­diert. Steuer­frei bleiben nur Einnahmen unter­halb des Grund­frei­be­trags (Stand 2020: 9.406 Euro für Ledige).

Nur Überschuss wird besteuert

Wichtig: Bei zeitlich begrenzten Vermie­tungen, wie z. B. über Airbnb, wird nur der erzielte Überschuss besteuert. Für die Berech­nung zieht man antei­lige Kosten für die Wohnungs­miete, Neben­ko­sten und anfal­lende Kosten für Reini­gung oder Vermiet­in­se­rate auf Airbnb von den erzielten Einnahmen ab.

Steuerfrei bei geringfügigen Mieteinnahmen

Bleiben die erzielten Mietein­nahmen für das Jahr unter­halb der Bagatell­grenze von 520 Euro, sind die Einnahmen nicht steuer­pflichtig. Kosten für die Vermie­tung können dann in diesem Fall aber nicht steuer­lich geltend gemacht werden.

Unter Druck gesetzt

Die Regeln zur Besteue­rung von Mietein­nahmen sind indes nicht neu. Brisant wird das Thema aller­dings, weil die Hamburger Steuer­fahn­dung nun Zugriff auf Daten deutscher Airbnb-Vermieter hat. All dieje­nigen, die ihrem Finanzamt Mietein­nahmen bisher nicht mitge­teilt haben, werden dadurch natür­lich unter Druck gesetzt.

Nacherklärung und Selbstanzeige

Markus Deutsch, Vizeprä­si­dent des Steuer­be­ra­ter­ver­bands Berlin-Branden­burg und Steuer­an­walt, mahnt deshalb schnelles Handeln an: „Wenn die Steuer­zahler Glück haben, sind die Airbnb-Daten noch nicht bei ihrem Finanzamt angekommen und eine Nacher­klä­rung der Einkünfte kann noch den Charakter einer straf­be­frei­enden Selbst­an­zeige haben.“

Sicher ist das aller­dings nach gegen­wär­tigem Stand nicht. Sollten die Daten bereits von der Behörde ausge­wertet sein, kann das ein sogenannter Sperr­grund sein, wodurch eine vollständig straf­be­frei­ende Selbst­an­zeige nicht mehr möglich wäre. Vielleicht ist es aber auch dann immer noch besser auf das Finanzamt zuzugehen, statt auf eine Steuer­nach­for­de­rung zu warten oder gar eine Straf­an­zeige in Kauf zu nehmen, denn selbst eine misslun­gene Selbst­an­zeige kann am Ende noch straf­mil­dernd wirken. Isabel Klocke, Steuer­ex­pertin des Bundes der Steuer­zahler (BdSt), rät ebenfalls zu Steuer­ehr­lich­keit. „Mögli­cher­weise gibt es Personen, die bislang nicht wussten, dass die Einnahmen steuer­pflichtig sind, die sollten ihre Vermie­tungs­ein­künfte jetzt schnell nachmelden. Dann besteht vielleicht die Chance, dass das Finanzamt zumin­dest auf ein Straf­ver­fahren verzichtet.“

Das Anschreiben an die Finanz­be­hörde muss keiner festen Form folgen. Aller­dings müssen die Einnahmen – abzüg­lich Kosten – für jedes einzelne Jahr übersicht­lich angegeben werden.

Nachgereichte Steuerdaten müssen vollständig sein

Auch müssen die nachge­reichten Steuer­an­gaben vollständig sein. Markus Deutsch erklärt dazu: „Es müssen alle unver­jährten Steuer­straf­taten einer Steuerart offen­ge­legt werden, minde­stens aber die Einnahmen der vergan­genen zehn Jahre. Wenn in diesem Zeitraum also weitere Einnahmen nicht erklärt wurden, auf die Einkom­men­steuer fällig wird, muss auch dies bei dieser Gelegen­heit korri­giert werden. Das könnten zum Beispiel Kapital­ein­künfte sein.“

Bei Unsicherheiten zum Steuerprofi

Grund­sätz­lich kann es hilfreich sein, einen Profi hinzu zu ziehen und einen Steuer­be­rater oder Steuer­an­walt zu engagieren. Eine Pflicht dazu besteht jedoch nicht.

Strafmaß bei Steuerhinterziehung

Eine Steuer­hin­ter­zie­hung ist natür­lich strafbar, im schlimm­sten Fall kann sogar eine Freiheits­strafe verhängt werden. Deshalb warnt Steuer­an­walt Deutsch: „Die Freiheits­strafe wird meist auf Bewäh­rung ausge­setzt, aber selbst bei einer Geldstrafe ab 90 Tages­sätzen gilt man schon als vorgestraft“.

Die Höhe der Strafe wird auch davon abhängen, in welchem Ausmaß die Vermie­tung profes­sio­nell betrieben wurde. Deshalb wird bei einem gelegent­lich vermie­teten Zimmer einer selbst genutzten Wohnung eine gerin­gere Strafe zu erwarten sein als bei einer extra für die Vermie­tung über Airbnb angekauften Wohnung.

Foto: pixabay.de

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