Die rasant steigenden Mieten sind für viele Mieter ein bekanntes Problem. Die Politik versucht, mit Mietpreisbremse und Mietendeckel gegenzusteuern. Doch die politischen Maßnahmen stehen bisweilen nicht in Einklang mit bestehenden gesetzlichen Regelungen. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung darüber gefällt, ob das Land Berlin überhaupt das Recht hat, die Mieten durch eine Obergrenze zu deckeln.
Die Lage bis zum Urteil über den Mietendeckel Berlin
Durch den Mietendeckel hatte das Land Berlin seit dem 23. Februar 2020 die Mieten für rund 1,5 Millionen Berliner auf dem Stand Juni 2019 eingefroren. Für die Zeit ab 2022 war vorgesehen, dass die Mieten pro Jahr nur noch um 1,3 % steigen dürfen. Im Fall der Wiedervermietung einer Wohnung, hätte es staatlich vorgegebene Obergrenzen gegen sollen, wobei ebenfalls die zuletzt verlangte Miete ein Maßstab sein sollte. Seit dem 23. November 2020 war zudem bereits eine zweite Stufe des Mietendeckels in Kraft, mit der Mieten über 20 % über den bestehenden Obergrenzen verboten waren.
Das Urteil — Berliner Mietendeckel ist nicht verfassungskonform
Am 25.03.2021 hat das Bundesverfassungsgericht nun geurteilt, dass der sehr kontrovers diskutierte Berliner Mietendeckel nicht verfassungskonform ist, da dem Land Berlin hierfür die nötige Gesetzgebungskompetenz fehlte. Der rot-rot-grüne Senat wollte den starken Anstieg der Mieten in Berlin durch einen Mietendeckel bremsen.
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Reaktionen aus der Immobilienwirtschaft
Diverse Vertreter der Wohn- und Immobilienwirtschaft sehen sich durch das Urteil über den Mietendeckel in Berlin bestätigt. Der Wohnungsverband GdW erklärt, das Bundesverfassungsgericht habe nun klargestellt, dass Berlin seine Befugnisse mit dem Mietendeckelgesetz überschritten habe und sieht darin eine Stärkung des Rechtsstaats. Rechtsvertreter aus dem Verfassungs- und Mietrecht sahen die Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin in dieser Sache bereits länger kritisch und tadeln den Versuch, das soziale Mietpreisrecht, wie es sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ergibt, im frei finanzierten, privaten Wohnungsmarkt auszuhebeln.
Deutschlands größtes Wohnungsunternehmen Vonovia kommentiert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als folgerichtig. Hier sieht man den Mietendeckel ebenfalls nicht als geeignetes Mittel, die Probleme des Berliner Wohnungsmarkts zu lösen. Gleichzeitig seien die Mieterinnen und Mieter, die durch die Folgen der Corona-Pandemie in Sorge seien um ihren Arbeitsplatz, jetzt zusätzlich verunsichert. Deshalb werde man auch keine Mieten nachfordern, die dem Unternehmen jetzt aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts rechtlich zustehen würden.
Weitere Verfassungsbeschwerden sind nun hinfällig
Bis zum Urteil gab es zahlreiche Verfassungsbeschwerden hinsichtlich des Mietendeckels, die noch vor dem ersten Senat in Karlsruhe anhängig waren. Diese Verfassungsbeschwerden haben sich mit dem nun ergangenen Urteil des Verfassungsgerichts praktisch erledigt. Denn, dadurch, dass der Mietendeckel nun für nichtig erklärt wurde, entfällt auch für die noch anhängigen Verfahren der Beschwerdegegenstand. Damit haben sich nun auch sämtliche Ordnungsverfügungen erledigt, durch die Wohnungsämter Vermietern die Vereinbarung paralleler Mieten per BGB oder Mieterhöhungen verboten haben.