818 Wann der Vermieter in die Wohnung darf

Manchmal muss man seinem Vermieter die Wohnungstür öffnen – häufig aber nicht. Wichtig ist, dass der Vermieter ein begrün­detes Inter­esse an einer Wohnungs­be­sich­ti­gung vorweisen kann.

Niemand mag es, wenn der Vermieter unange­meldet vor der Tür steht. Bei Caroline W. stand er eines Tages sogar mitten im Zimmer. Mit seinem Zweit­schlüssel hatte sich der Mann Zutritt zur Ein-Zimmer-Wohnung verschafft, ohne Zustim­mung der Kölner Studentin. Er habe sich Sorgen um W.s Wohlbe­finden gemacht und nur mal nach dem Rechten sehen wollen, erklärte er.

Wann Vermieter die Wohnungen ihrer Mieter betreten dürfen oder Zugang zur Wohnung gewährt bekommen müssen, ist nicht bis ins Letzte juristisch geregelt. Klar ist: Aktionen wie die des Vermie­ters aus Köln gehen gar nicht. Es gibt trotz einiger wider­sprüch­li­cher Urteile Richter­sprüche, an denen sich Mieter orien­tieren können, wenn der Vermieter in die Wohnung will. Unter bestimmten Umständen darf der Vermieter hinein – wenn er sich vorher ankündigt.

Das Amtsge­richt München urteilte im Jahr 2016, dass der Vermieter alle fünf Jahre verlangen kann, sich ein Bild vom Zustand der von ihm vermie­teten Wohnung zu machen (Az.: 461 C 19626/15). Maßgeb­lich ist dabei, dass er einen berech­tigten Grund für eine Besich­ti­gung hat – dass zum Beispiel ein muffiger Geruch von der Wohnung ausgeht, der auf einen Schim­mel­be­fall hindeutet. Was vor Gericht als berech­tigter Besich­ti­gungs­grund gewertet wird, ist aller­dings nicht immer klar. Im Zweifel sollten Mieter deshalb besser die Tür öffnen, raten Anwälte. Immerhin urteilte der Bundes­ge­richtshof im Jahr 2015, dass der Vermieter zur Kündi­gung berech­tigt ist, wenn der Mieter ihm ohne gute Gründe den Zutritt zur Wohnung verwehrt (Az.: VII ZR 281/13).

Vermieter dürfen keine Fotos der Privat­räume aufnehmen

Ein guter Grund für eine Wohnungs­be­sich­ti­gung ist etwa, wenn der Mieter einen Schaden meldet, etwa einen Wasser­schaden im Badezimmer. Der Vermieter darf sich dann persön­lich ein Bild von der Lage machen. Er kann statt­dessen auch direkt Handwerker vorbei­schicken. Wer den Vermieter oder den Handwerker nicht hinein lässt, verwirkt unter Umständen ein Mietmin­de­rungs­recht. Die beiden konnten den Schaden so schließ­lich nicht begut­achten und dementspre­chend auch nicht entscheiden, wie man ihn beheben kann.

Auch wenn Messge­räte abgelesen werden, müssen Mieter ihre Wohnungstür öffnen. Soll die Wohnung verkauft werden, darf der Vermieter zudem Makler und Inter­es­senten durch die Zimmer führen. Mieter müssen ihnen Zutritt gewähren – aller­dings nur unter bestimmten Voraus­set­zungen: So muss der Vermieter seinen Besuch ankün­digen, je nach Dring­lich­keit der Besich­ti­gung zwischen 24 Stunden und 14 Tagen im Voraus. Außerdem muss er darauf achten, seinem Mieter möglichst wenige Unannehm­lich­keiten zu bereiten. Er darf Makler-Termine zum Beispiel nicht so legen, dass sie mitten in die Arbeits­zeit des Mieters fallen. Anderer­seits müssen Mieter einen Alter­na­tiv­termin nennen, wenn ihnen ein Vorschlag des Vermie­ters nicht passt. Nach einem Urteil des Landge­richts Frank­furt aus dem Jahr 2002 sind Besich­ti­gungen an bis zu drei Werktagen pro Monat in Ordnung (NZM 2002, 696). Die Termine dürfen jeweils bis zu einer Dreivier­tel­stunde dauern.

Was Vermieter unter keinen Umständen tun dürfen: Fotos der Privat­räume ihrer Mieter aufnehmen, zum Beispiel für Online-Inserate. Das verstößt gegen das Persön­lich­keits­recht der Mieter, urteilte das Landge­richt Franken­thal im Jahr 2009 (Az.: 2 S 218/09). Die Wohnungstür aufbre­chen darf man als Vermieter hingegen unter ganz bestimmten Umständen: wenn Gefahr in Verzug ist oder man befürchtet, dass sich der Mieter in einer Notlage befindet. Das geht aus einer Entschei­dung des Thürin­gi­schen Verfas­sungs­ge­richts­hofs aus dem Jahr 2004 hervor (NZM 2004, 416). Gehen Vermieter aus anderen Gründen mit dem Brech­eisen bei ihrem Mieter vorbei, etwa weil dieser dem Strom­ab­leser nicht die Tür geöffnet hat, riskieren sie eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs.

Quelle: capital.de

Categories: Immobilien Wissen & News | Comments 816 Die 10 Städte mit den höchsten Mieten weltweit

Mietpreis­bremse? In diesen Metro­polen hilft beim bezahl­baren Wohnraum eigent­lich nur eins: Ein fetter Gehalts­scheck. Dies sind die zehn Städte mit den höchsten Mieten der Welt.


Sage mir, wo du wohnst und ich sage dir, wie viel du verdienst – manche Wohnungs­märkte gleichen exklu­siven Clubs mit unerbitt­li­chen Türste­hern. In diesen Metro­polen und Finanz­zen­tren haben selbst Gutver­diener Probleme, bezahl­baren Wohnraum zu finden. 20 Prozent mehr Miete binnen eines Jahres? 3700 US-Dollar für eine durch­schnitt­liche Drei-Zimmer-Wohnung? In den zehn Städten mit den höchsten Mieten weltweit 2018 sind diese Zahlen brutale Realität.

Die Deutsche Bank unter­suchte in ihrem siebten alljähr­li­chen Index „Mapping the World’s Prices“ das Preis­ni­veau und den Lebens­stan­dard in 50 Städten, die für den globalen Finanz­markt von Bedeu­tung sind. Die Analy­sten nahmen dabei unter anderem die monat­li­chen Kosten für die Unter­kunft unter die Lupe. Auch wenn die Mietpreise etwas anderes vermuten lassen: Geschaut wurde nicht nach Penthäu­sern, sondern nach Wohnungen mit zwei Schlaf­zim­mern im mittleren Preissegment.

In diesen zehn Städten werden 2018 die höchsten Mieten verlangt:

#10: Singapur

Singapur eröffnet wie im Vorjahr die Top 10 der Städte mit den höchsten Mieten. Zwar verteu­erten sich die durch­schnitt­li­chen Wohnpreise in dem südost­asia­ti­schen Stadt­staat um fünf Prozent auf aktuell 1974 Dollar. Das reicht im „Mapping the World’s Prices 2018“-Index aber gerade einmal dafür, im weltweiten Vergleich nicht an Boden zu verlieren. Im Vergleich zu New York City ist das Wohnen in Singapur aber immer noch vergleichs­weise erschwing­lich. Die Durch­schnitts­woh­nung kostet hier 69 Prozent des Äquiva­lents in New York.

#9: Dublin, Irland

Mieter in Dublin brauchen starke Nerven – und tiefe Taschen. Das Mietni­veau ist laut dem DB-Index binnen eines Jahres um erschreckende 21 Prozent gestiegen. Ein durch­schnitt­li­ches Drei-Zimmer-Apart­ment in der irischen Haupt­stadt kostet demnach aktuell 2048 Euro. Das sind über 400 Euro mehr als noch 2014. Die Nachfrage bestimmt den Preis. Dublin ist dank seiner Steuer­po­litik EU-Zentrale von US-Tech-Konzernen wie Apple und Yahoo. Die Stadt stieg in dem Mietindex um vier Plätze.

#8: Sydney, Australien

Mieter in Sydney dürfen hingegen etwas durch­atmen. Die Miete verrin­gerte sich um vier Prozent auf nun 2052 Dollar. 2016 lag der Durch­schnitts­preis für die Modell­woh­nung noch bei 2440 Dollar. Aller­dings hatte sich da die Miete binnen eines Jahres um über 500 Dollar pro Monat erhöht.

#7: Boston, USA

In Boston gingen die Mietpreise ebenfalls leicht zurück. Eine Drei-Zimmer-Wohnung im mittleren Preis­seg­ment kostet in der Univer­si­täts­stadt laut dem DB-Index 2164 Dollar. Das sind drei Prozent weniger als 2017. In den vergan­genen drei Jahren sind die Mieten sogar um acht Prozent gesunken. Eine Wohnung in Boston kostet 76 Prozent einer vergleich­baren Unter­kunft in New York.

#6: Zürich, Schweiz

Zürich ist der größte Finanz­platz der Schweiz. Wer hier Präsenz zeigen will, muss Lebens­hal­tungs­ko­sten zahlen, die zu den höchsten der Welt gehören. Bei der Miete aber verzeich­nete die Analyse der Deutschen Bank einen deutli­chen Rückgang. Der monat­liche Wohnungs­preis verrin­gerte sich um sieben Prozent auf 2337 Dollar. 2014 hatte die Durch­schnitts­miete noch bei 3000 Dollar gelegen.

#5: London, Vereinigtes Königreich

Der bevor­ste­hende Brexit und die damit verbun­dene Unsicher­heit lässt die Preise in London sinken. Das gilt auch für die Mieten. Minus acht Prozent verzeichnet der „Mapping the World’s Prices 2018“-Index. Demnach kostet das durch­schnitt­liche Drei-Zimmer-Apart­ment in der briti­schen Haupt­stadt aktuell 2410 Dollar. Noch vor drei Jahren waren es 2898 Dollar, ein Minus von 17 Prozent. London verschlech­terte sich in dem Mietran­king um einen Platz.

#4: Paris, Frankreich

Zwei Plätze nach oben ging es hingegen für Paris. Das Mietni­veau liegt bereits bei 87 Prozent der Preise in New York. 2483 Dollar werden aktuell in der franzö­si­schen Haupt­stadt für ein Drei-Zimmer-Apart­ment verlangt. Das sind acht Prozent mehr als 2018 und 15 Prozent mehr als vor drei Jahren.

#3: New York City, USA

Die Mietpreise in New York stagnieren. Im Drei-Jahres-Vergleich verzeichnet der DB-Index keine Verän­de­rung. Im Vergleich zu 2017 sanken die Mieten leicht um zwei Prozent. Das ändert aber kaum etwas an der Tatsache, dass Wohnen in der inoffi­zi­ellen Haupt­stadt der Welt ein Luxus ist. 2854 Dollar kostet hier eine durch­schnitt­liche Wohnung mit zwei Schlaf­zim­mern. In den USA geht es aber noch teurer.

#2: San Francisco, USA

Für altein­ge­ses­sene Einwohner ist die Nähe San Franciscos zum Silicon Valley mittler­weile ein Fluch. Immer weniger Menschen können sich die Mietpreise leisten. Der DB-Index verzeich­nete erneut ein Plus, dieses Mal in Höhe von sechs Prozent. 3664 Dollar müssen Mieter für eine Drei-Zimmer-Wohnung im mittleren Preis­seg­ment monat­lich hinblät­tern. Das sind 128 Prozent mehr als in New York und rund doppelt so viel wie in Dubai oder Tokio. Dennoch rutschte San Francisco von Platz eins des Rankings ab.

#1: Hongkong

Hongkong ist der teuerste Wohnungs­markt der Welt. 2014 zahlten Mieter in der ehema­ligen Kronko­lonie noch durch­schnitt­lich 3077 Dollar für ihre Wohnung. 2018 sind die Mietpreise bei 3737 Dollar angelangt. Sie verteu­erten sich seit 2017 um 15 Prozent. Im Jahr davor lag das Plus bei 18 Prozent. Eine Wohnung in Hongkong ist fast ein Drittel teurer als in New York. Für die Monats­miete bekäme man in Kopen­hagen oder Amsterdam zwei Wohnungen. Für gleich drei Wohnungen würde es in Berlin, Wien und Edinburgh reichen.

Quelle: capital.de / Nina Jerzy
Bild: Shutterstock

Categories: Immobilien Wissen & News 817 Indikator für Preisblasen am Wohnungsmarkt

Wann drohen Preisblasen?

Seit einiger Zeit wird heftig disku­tiert, ob es am Wohnungs­markt in Deutsch­land eine Preis­blase gibt oder zumin­dest eine droht. Klar ist: nicht jeder Preis­an­stieg birgt die Gefahr einer Blase. Anderer­seits gibt es aber keine allge­mein anerkannte Defini­tion für eine Preis­blase. Die Wahrschein­lich­keit für eine Blase ist aber umso höher, je eher

Diese vier Indika­toren — Verviel­fäl­tiger, Preis-Einkom­mens-Verhältnis, Fertig­stel­lungen je Einwohner und Wohnungs­bau­kre­dite relativ zum BIP — beobachtet der empirica-Blasen­index viertel­jähr­lich. Die (regio­nale) Blasen­ge­fahr steigt dann, wenn die entspre­chenden Vergleichs­werte aus dem Jahr 2004 bzw. die empirica-Neubau­pro­gnose signi­fi­kant überschritten werden. Das Jahr 2004 steht für eine “Normal­phase”, in der niemand eine Preis­blase vermutet hat und der Markt eher leicht unter­be­wertet war.

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Quelle: https://www.empirica-institut.de/

Categories: Immobilien Wissen & News | Comments 815 UBS: München mit weltweit zweitgrößter Immobilienblase

Im aktuellen Index zu Immobi­li­en­blasen weltweit erreicht München den zweiten Platz.

In München braut sich nach Einschät­zung der Schweizer Großbank UBS eine massive Immobilien-Preis­blase zusammen. Wie aus dem aktuellen Immobilien-Blasen­index der Bank hervor­geht, erreicht München nach Einschät­zung der Analy­sten den weltweit zweiten Platz hinter Hongkong. Demnach existiert in München ein hohes Risiko für eine Blase.

Frank­furt wird als überbe­wer­teter Immobi­li­en­markt einge­stuft und liegt in der Tabelle auf Platz 10.

Den zweiten Platz habe sich München gesichert, weil alle Werte, aus denen der Index berechnet wird, in den vergan­genen Monaten massiv gestiegen sind – etwa der Vergleich zwischen Kaufpreis und Einkommen, berichtet die Münchener Abend­zei­tung. Dieser zeigt an, wie viele durch­schnitt­liche Brutto-Jahres­ein­kommen zu bezahlen sind, um eine 60-Quadrat­meter-Wohnung in Zentrums­nähe zu kaufen. In München sind es acht Jahres­ge­hälter. Vor zehn Jahren waren es noch Vier.

In den vergan­genen Monaten hatte es erstmals Anzei­chen dafür gegeben, dass es in vielen beson­ders attrak­tiven Immobi­li­en­märkten der Welt zu Preis­sen­kungen kommt, welche wiederum zu einem Platzen der Immobi­li­en­blasen führen könnte. Die EZB hält eigenen Aussagen zufolge eine Immobilien-Krise in Europa für möglich.

Quelle: deutsche-wirtschafts-nachrichten.de
Grafik: UBS

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