Werden Batterien Frost ausgesetzt, altern sie schneller. Deswegen sollten Batteriespeicher für Photovoltaikanlagen nicht an bestimmten Stellen in oder am Haus aufgestellt werden.
Weder zu warm, noch zu kalt
Wo man Batteriespeicher aufstellen sollte, ist eine wesentliche Frage, denn ist die Temperatur der Umgebung zu warm oder, schlimmer noch, zu kalt, hat das schlechte Auswirkungen auf Leistung und Lebensdauer der Speicher.
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Wo man den Batteriespeicher nicht aufstellen sollte
Auch das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau weist darauf hin, dass die Leistung von Batteriespeichern durch die Umgebungstemperatur beeinträchtigt werden kann. Darum sollte ein Batteriespeicher nicht in einer Umgebung stehen, wo es wärmer als 20 Grad wird. Ein nicht gedämmter Dachboden oder ein Heizungsraum liegen wären zwar praktisch, allerdings wird es dort zeitweilig sicher zu warm.
Auch Garagen sind kein Geeigneter Aufstellungsort. Denn im Winter kann es dort zu Frost kommen. Und Minusgrade treiben auch die Alterung von Lithium-Ionen-Akkus voran.
Wo aufstellen — Lesen Sie das Datenblatt
Die geeigneten Umgebungstemperaturen für das jeweilige Modell eines Batteriespeichers finden Sie im Datenblatt des Geräts. Stellen Sie einen Batteriespeicher nur an Orten auf, wo die geeigneten Temperaturen nicht über- oder unterschritten werden.
Hannes Rasp Categories: Immobilien Wissen & News 1536 Nachhaltig wohnen – TippsZu viele Ressourcen werden auf unserer Welt einfach verschwendet – das Verstehen darüber ist längst in der breiten Gesellschaft angekommen. Und fast jeder kann etwas dagegen tun – auch im Immobiliensektor. Wohnungseigentümer, Mieter und Bauherren von Eigenheimen und Bauträger können einen wichtigen Beitrag leisten. Manchmal ist es aber auch nicht ganz einfach, denn Nachhaltigkeit trifft manchmal auf andere berechtigte Interessen und Werte. Es gibt zum Beispiel das Recht auf Eigentum oder den Denkmalschutz, und auch anderes mehr kann dem Nachhaltigkeitsgedanken entgegenstehen. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat in einer Extra-Ausgabe zum Thema Nachhaltig wohnen Tipps und Gerichtsurteile zusammengestellt.
Luftwärmepumpen genießen hinsichtlich Umweltschutz und Nachhaltig wohnen einen guten Ruf. Die Installation einer Wärmepumpe rechtfertigt allerdings keine Verstöße gegen bestehende Rechtsvorschriften. Ein Nachbar legte Klage ein, weil er sich durch den Lärm einer Wärmepumpe belästigt fühlte. Konkret bemängelte der Kläger, dass die Wärmepumpe in nur zwei Metern Entfernung von der Grundstücksgrenze installiert worden sei, was die Vorschriften zur Abstandsregelung verletze. Das Oberlandesgericht Nürnberg ordnete die Entfernung des Geräts an, da es den nachbarschaftlichen Frieden gefährdet sah (AZ: U 2612/15). Die Tipps, die sich daraus ergeben, zeigen natürlich dahin, bereits im Vorhinein auf einen ausreichenden Abstand zur Grundstücksgrenze zu achten, die nicht beanstandet werden kann.
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Mittlerweile gehören Ladesäulen für Elektrofahrzeuge an vielen Stellen zum gewohnten Straßenbild. Von anderen Fahrzeugen dürfen diese Parkplätze grundsätzlich nicht belegt werden – allerdings auch nicht in allen Fällen von E‑Autos. Vielmehr gilt, dass ein Ladevorgang stattfinden muss, während ein Fahrzeug dort abgestellt ist. Der Fahrer eines E‑Autos hatte sein Fahrzeug an einer Ladesäule in einer Privatstraße geparkt, allerdings ohne sein Auto zu laden. Das Auto wurde deswegen abgeschleppt und eine hierfür eine Gebühr von 150 € erhoben. Der Fahrzeugbesitzer klagte dagegen, allerdings hielt das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg das Abschleppen in diesem Fall für angemessen (AZ: 227 C 76/16).
Die energetische Sanierung von Gebäuden spart Heizkosten und schont die Umwelt. Tipps für nachhaltiges Wohnen umfassen daher üblicherweise auch eine sinnvolle energetische Modernisierung. Allerdings ist eine Sanierung auch immer mit einem gewissen Aufwand verbunden – und sie nimmt Zeit in Anspruch. In manchen Fällen müssen Mieter sogar eine Zeit lang ihre Wohnung räumen, damit die Sanierung vorgenommen werden kann. Der Eigentümer einer Wohnanlage beabsichtigte eine umfangreiche Instandsetzung mit Wärmedämmung. Der Mieter erhielt eine Mitteilung, dass er aufgrund der geplanten Sanierung seine Wohnung übern einen Zeitraum von zwölf Monaten nicht nutzen könne. Das Landgericht Berlin urteilte in diesem Fall, dass der Mieter einen Auszug über eine so ausgedehnte Zeitspanne nicht dulden müsse, da dies eine nicht hinnehmbare Härte darstelle. Außerdem seien für eine so ausufernde Sanierung auch keine zwingenden Gründe erkennbar (AZ: 65 S 301/15).
Nicht jede Maßnahme, die nachhaltig ist, hat nur gewünschte Wirkungen. Ein Vermieter hatte eine Solaranlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses installieren lassen. Doch der Mieter, der die Wohnung direkt unter dem Dach bewohnte, klagte darüber, dass die Anlage Tauben anlocken würde, weil sie Möglichkeiten für den Nestbau und Schutz vor Fressfeinden biete. Als Resultat der Anwesenheit der Tauben sei nun sein Balkon ständig stark verkotet. Das Amtsgericht Augsburg gab dem Mieter Recht und der Hauseigentümer wurde dazu verurteilt, gegen die Taubenplage geeignete Maßnahmen zu ergreifen (AZ: 17 C 4796/15).
Auch eine Photovoltaikanlage kann zum Stein des Anstoßes werden, auch wenn sie anderweitig regelmäßig bei den Tipps zum nachhaltigen Wohnen aufgeführt werden. Zum Beispiel ist es nicht gut, wenn eine Photovoltaikanlage aufgrund ihrer Reflektion den Nachbarn zu stark blendet. So hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, dass Nachbarn es tolerieren müssen, durch das reflektierte Sonnenlicht einer Photovoltaikanlage gestört werden (AZ: Aktenzeichen I‑9 U 35/17). Im verhandelten Fall ermittelte ein Sachverständiger, dass dies an 130 Tagen pro Jahr mit je bis zwei Stunden der Fall sei. Die Richter stuften das als eindeutig zu viel ein.
Viele Menschen empfinden Plätschergeräusche von Wasser, wie bei Flüssen, Bächen oder Brunnen als natürlich und mitunter als wohltuend. Doch manchen kann es auch nerven. Anwohner eines innerstädtischen Platzes wollten juristisch gegen den Lärm eines Brunnens vorgehen. Doch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg konnte hier keine schädlichen Wirkungen des plätschernden Brunnens erkennen. Das Gericht befand die Geräusche vielmehr als sozial adäquat.
Vorschriften zum Denkmalschutz kollidieren häufig mit Ideen zur nachhaltigen Energiegewinnung. So sollten in Rheinland-Pfalz zwei Windkraftanlagen in der Nähe von bekannten Burgen errichtet werden. Das Verwaltungsgericht Koblenz gab allerdings der kulturellen Bedeutung der Burgen Vorrang. Diese seien landschaftsprägend. Da die Windräder dominant wären, würden die Burgen ihre visuelle Attraktivität verlieren, so das Urteil (AZ: 4 K 652/15).
Hannes Rasp Categories: Immobilien Wissen & News Comments 1532 Immobilien und LockdownSeit über einem Jahr bestimmt Corona nun das Leben in weiten Teilen der Gesellschaft und der Wirtschaft. Auf Immobilien und den Immobilienmarkt haben die Regierungsmaßnahmen und auch der Lockdown allerdings kaum Auswirkungen. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Immobilienportals immowelt mit einer Analyse der Immobilienpreise in den 14 größten deutschen Städten mit jeweils über 500.000 Einwohnern:
Betrachtet man die Zeit seit Februar 2020, kurz vor dem ersten Lockdown, bis heute, so stellt man in allen 14 Großstädten steigende Preise bei Immobilien fest. Beispiel Eigentumswohnungen, hier betrug der Anstieg in der Spitze satte 30 %. Betrachtet wurden die Angebotspreise für eine exemplarische Bestands-Eigentumswohnung (80 m², 3 Zimmer, im 2. Stock). Eine Entspannung der Preise ist nirgendwo in Sicht, vor allem nicht in den teuersten Regionen. In München zogen die Preise im Laufe der Corona-Pandemie und über den Lockdown hinweg im Durchschnitt um 8 % pro Jahr an. Dort bewegten sich Eigentumswohnungen aus dem Bestand auf einem mittleren Niveau von etwa 8.140 €/m². Auf dem zweitteuersten Pflaster Deutschlands, in Frankfurt am Main, legten die Preise für Immobilien mit 7 % ähnlich zu, aktuell werden hier für eine 80 m² Eigentumswohnung 5.450 €/m² verlangt. In Hamburg waren sogar Preiszuwächse von 15 % zu verzeichnen, die Stadt an der Alster liegt jetzt mit 5.100 €/m² ebenfalls über der 5.000 €-Marke.
Der CEO von immowelt, Prof. Cai Nicolas Ziegler, analysiert die Lage so, dass einerseits viele Deutsche aufgrund des Lockdowns in eine ungewisse Zukunft blicken würden. Auf der anderen Seite sei der Wunsch nach räumlicher Veränderung bei denen, die keine finanziellen Einbußen hätten, stark angewachsen. Deswegen sei der Kauf einer Immobilie bei vielen Deutschen verstärkt in den Fokus gerückt. Da allerdings das Angebot in den Großstädten nach wie vor begrenzt sei, stiegen die Kaufpreise unbeirrt weiter an.
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Die erhöhte Nachfrage nach Immobilien auch nach dem Lockdown wird indessen ebenfalls in den Großstädten am Rhein deutlich. Die Angebotspreise für Eigentumswohnungen aus dem Bestand machten sowohl in Köln mit 9 % als auch in Düsseldorf mit 19 % einen kräftigen Sprung. Während der Quadratmeterpreis in Köln rund 3.730 €/m² kostet, sind es auf der anderen Rheinseite schon 4.490 €/m². Düsseldorf ist damit sogar noch teurer als Berlin mit 3.860 €/m², wo die Preissteigerung mit 7 % Zunahme im Vergleich nicht ganz so hoch ausfällt. Unter anderem macht sich hier der Mietendeckel bemerkbar, das zeigt eine gemeinsame Analyse von immowelt und dem ifo-Institut.
Die größten Preisanstiege gibt es übrigens in Städten mit eher niedrigem durchschnittlichem Preisniveau. So haben sich die Kaupreise für Bestands-Eigentumswohnungen in Essen seit Beginn der Corona-Pandemie um 30 % verteuert. Allerdings liegt Essen mit 2.220 €/m² noch deutlich hinter den beiden Hotspots. Ähnlich das Bild in Dresden: Auch wenn die Preise hier im selben Zeitraum um 20 % zugelegt haben, sind sie mit 2.760 €/m² noch relativ moderat. Hannover hat mit 24 % Anstieg zumindest die 3.000 €/m²-Grenze durchstoßen. Unter den momentanen Vorzeichen werden die Preisanstiege in deutschen Großstädten auch in der absehbaren Zukunft so weitergehen.
Ganz allgemein kann man bis dato feststellen, dass die Corona-Pandemie bislang noch keinen echten Einfluss auf die Entwicklung der Immobilienpreise hatte. Im Endeffekt liegt das vielleicht auch an der normalerweise eher trägen Reaktion des Immobilienmarkts auf aktuelle Entwicklungen – daher auch die größere Beständigkeit in Krisen. Vielmehr zeigt sich in 8 der 14 untersuchten Städte von Februar 2020 auf Februar 2021 sogar ein stärkerer Preiszuwachs als im Jahr davor. Sehr deutlich zeigt sich das zum Beispiel in Essen, wo der Anstieg von 2 auf nunmehr 30 % gesprungen ist. Allerdings fallen die Preissteigerungen in 6 der Städte auch geringer aus. In Frankfurt lag die Steigerung von 2019 auf 2020 noch bei 25 %, im letzten Jahr dagegen nur noch bei 7 %.
Als Datenbasis für die Kaufpreise dienten auf immowelt.de inserierte Verkaufsangebote für Eigentumswohnungen in den 14 größten deutschen Städten mit über 500.000 Einwohnern. Der analysierte Zeitrahmen umfasste Februar 2019 bis Februar 2021. Ausschließlich vermehrt nachgefragte Angebote wurden für die Analyse berücksichtigt. Die Kaufpreise wurden für eine exemplarische Wohnung, 3 Zimmer, 80 m², 2. Stock, standardisiert. Für Bestandswohnungen wird ein Baujahr im Bereich 1945 bis 2015 angenommen. Bei den Preisen handelt es sich um Angebotspreise, nicht um Abschlusspreise.
Hannes Rasp Categories: Immobilien Wissen & News Comments 1513 Heizungsanlage erneuernSeit dem 01. November 2020 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Das Gesetz zielt unter anderem auf die Erneuerung bzw. den Austausch alter Heizungsanlagen mit einer schlechten Klimabilanz. Im Zusammenspiel mit der neuen CO2-Bepreisung soll so die neue Leitlinie für eine Heizungswende im Wohnbestand gelegt werden.
Für den CO2-Preis gilt, dass dieser als Abgabe auf den CO2-Ausstoß in der Erzeugung von Wärme und im Verkehr erhoben wird. Bei Benzin, Erdgas und Heizöl werden zunächst für jede Tonne ausgestoßenes CO2 25 Euro fällig. Bis 2025 soll der CO2-Anteil dann sukzessive auf 55 Euro pro Tonne angehoben werden – zusätzliche Erhöhungen sind in Planung. Auf lange Sicht wird der Betrieb von Gas- und Ölheizungen damit unweigerlich teurer. Pro Liter Heizöl sind für die Abgabe schon in diesem Jahr 7,9 Cent mehr zu bezahlen. Das Infoportal „Zukunft Altbau“ geht bei einem 150 m² Wohnhaus pro Jahr von einem jährlichen Heizölverbrauch von rund 3.000 Litern aus und damit im Zeitraum 2021 – 2025 von zusätzlichen Kosten in Höhe von etwa 1.800 Euro.
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Die neue CO2-Abgabe ist politisch dafür konzipiert, Anreize zu setzen für den Umstieg auf erneuerbare Energien. Denn gegenwärtig überwiegt beim Wohnungsbestand der Einsatz fossiler Energieträger noch stark. In 2019 wurde rund die Hälfte aller Bestandswohnungen mit Gas beheizt, rund ein Viertel mit Heizöl. Das bedeutet natürlich auch einen entsprechend hohen Ausstoß klimaschädlicher Gase: Je 8 Megawatt-Stunden (MWh) produziert eine Ölheizung im Durchschnitt 2.792 kg CO2-Äquivalent. Im Kontrast dazu produziert eine moderne Pelletheizung lediglich 424 kg.
Mit dem neuen GEG gibt es zudem weitere Anreize, um alte Ölheizungen auszutauschen. Wer seine Ölheizung durch ein klimafreundliches Modell ersetzt, erhält vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine zusätzliche Austauschprämie von 10 % der Investitionskosten. Abhängig vom neu eingebauten Heizungstyp kann die BAFA-Unterstützung insgesamt bis zu 45 % erreichen. Um die Prämie zu erhalten, ist es allerdings wichtig, den Förderantrag noch vor dem Start der Arbeiten einzureichen. Ausgezahlt wird die Förderprämie dann nach dem Abschluss der Einbauarbeiten. Wer einen Bausparvertrag für Modernisierungs- oder Energiesparmaßnahmen hat, kann diesen auch für die Heizungserneuerung einsetzen, selbst wenn die Arbeiten bereits laufen oder in Kürze anstehen. Und ein weiterer Vorteil: Wer mit erneuerbaren Energien heizt, zahlt auch keine CO2-Abgabe.
Für veraltete Heizungen gibt es laut GEG eine Pflicht, die Anlage bei einem Wechsel des Eigentümers auszutauschen. Alle Heizungsanlagen, die älter sind als 30 Jahre, müssen bei einem Eigentümerwechsel innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren durch eine modernes Modell ausgetauscht werden. Lediglich Niedertemperaturkessel und Brennwertkessel sind davon ausgenommen. Weiterhin sind die neuen Eigentümer verpflichtet, ebenfalls innerhalb dieser zwei Jahre alle Rohre, die Warmwasser führen, zu dämmen und auch das Dach bzw. die oberste Geschossdecke zu dämmen. Damit die Maßnahmen innerhalb des gesetzlichen Rahmens vorgenommen werden, muss bei Umbau- oder Modernisierungsmaßnahmen zudem eine energetische Beratung in Anspruch genommen werden. Die gesetzliche Pflichtberatung ist allerdings kostenfrei. Zugelassene Energieberater für die Pflichtberatung kann man auf der Internetpräsenz des Energieberaterverbandes GIH oder der Verbraucherzentrale Energieberatung finden.
Ab 2026 gelten auch für Bestandsgebäude neue Regeln. So dürfen keine Ölheizungen und Heizkessel, deren Betrieb ausschließlich mit festen fossilen Brennstoffen erfolgt, z. B. mit Kohle. Ein bestimmter Anteil der Energieträger für den Wärme- bzw. Kältebedarf muss aus erneuerbaren Energien stammen. Sogenannte Hybridanlagen, die mit einer Solaranlage oder einer Wärmepumpe gekoppelt sind, und bei denen der fossile Brennträger nur anteilig für den Betrieb verbraucht wird, bleiben allerdings erlaubt.
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