Wer derzeit wegen des Fachkräftemangels möglicherweise nicht sofort einen Handwerker findet, sollte lieber eine Wartezeit in Kauf nehmen als zur Selbsthilfe zu greifen. Das gilt ganz besonders für Arbeiten am und auf dem Dach.

Natür­lich mag es verlockend sein, beim Neubau die „Muskel­hy­po­thek“ einzu­setzen und die Wärme­däm­mung selbst in die Hand zu nehmen. Doch die Gefahr von teuren Folge­schäden ist größer als die „Einspa­rung“ – erst recht bei den weiterhin niedrigen Zinsen. Schon kleine Mängel bei der Verar­bei­tung der Dämmung, undichte Dampf­sperren oder gar der Einsatz der falschen Dämmstoffe z. B. rund um den Kamin werden zur teuren Erfah­rung. Treten – oft erst nach Jahren – erste sicht­bare Spuren wie Stock­flecken als Vorboten des Schim­mel­be­falls auf, wird eine Total­sa­nie­rung der Dämmung unumgänglich.

Selbst ist der Mann — oder vielleicht doch nicht?

Dachziegel und Dachpfannen selbst verlegen – das kann doch jeder? Späte­stens, wenn der erste Sturm zu Schäden mangels vorge­schrie­bener Windsog­si­che­rung führt, hört auch für die Gebäu­de­ver­si­che­rung das Verständnis für „ökono­mi­sches Bauen“ auf. Die Schadens­re­gu­lie­rung kann dann teilweise oder sogar ganz verwei­gert werden.

Wird bei der Eindeckung mit Ziegeln oder Pfannen die Regel­d­ach­nei­gung ohne Zusatz­maß­nahmen am Unter­dach unter­schritten, kann Regen­ein­trieb die Dachwoh­nung in ein Feucht­biotop verwan­deln. Und auf den Dachfen­ster­einbau in Eigen­regie sind Bauherren nur so lange stolz, bis die ersten Wasser­ränder am Innen­rahmen auf teure Einbau­fehler hinweisen.

Bei der Montage von Solar­an­lagen – ob aufge­stän­dert oder ins Dach integriert – sind die gleichen hohen Anfor­de­rungen wie an Dachein­deckungen einzu­halten. Welcher Laie kennt die schon?

Es gilt die Regel: Safety First

Und wie steht es eigent­lich mit der Sicher­heit auf der Dachbau­stelle? Diese Frage inter­es­siert die Berufs­ge­nos­sen­schaft nicht erst, wenn etwas passiert ist und der Bauherr mögli­cher­weise in Regress genommen wird. Baustel­len­kon­trollen sind jeder­zeit möglich. Von der Bundes­an­stalt für Arbeits­schutz und Arbeits­si­cher­heit BAuA wurden 432 tödlich verlau­fende Absturz­un­fälle unter­sucht. 49 davon (=11,3 %) erfolgten dabei nur aus Höhen von bis zu 2 m

Gründ­lich überlegen sollte jeder Bauherr und Hausbe­sitzer, ob er „günstigen Angeboten“ an der Haustüre den Zuschlag erteilt. Hier ist oft nicht nachvoll­ziehbar, ob der hausie­rende Anbieter überhaupt die Quali­fi­ka­tion und Befugnis besitzt, Dachar­beiten auszu­führen. Auch ob eine Haftpflicht­ver­si­che­rung besteht, die gesetz­lich vorge­schrie-bene Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung vorab erstellt wird und die Entsor­gung von Alt- und Reststoffen ordnungs­gemäß erfolgt, ist für den Auftrag­geber oft nicht nachvoll­ziehbar. Dennoch ist er mit in der Haftung.

Sicher­heit genießt, wer sich als Auftrag­geber an Dachdecker­be­triebe wendet, die ihr Handwerk gelernt haben. Nicht umsonst besteht auch weiterhin im Dachdecker­hand­werk die Meisterpflicht.

Quelle: dashoefer.de