Eigen­tümer bebauter oder unbebauter Grund­stücke, von Eigen­tums­woh­nungen oder land- bzw. forst­wirt­schaft­li­chen Betrieben müssen bis zum 31.10.2022 für jedes ihrer Grund­stücke eine eigene Erklä­rung mit aktuellen Daten über Wohnfläche, Baujahr, Boden­richt­wert oder Flurstück­nummer an ihr Finanzamt übermit­teln. Dem Urteil des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts vom 10. April 2018 folgend müssen bundes­weit rund 36 Millionen Grund­stücke für die Grund­steuer neu bewertet werden. Das Gericht sah bei der bishe­rigen Bewer­tung den Gleich­heits­grund­satz verletzt, da die Grund­stücke bis dahin anhand veral­teter Werte bewertet wurden und damit manche Eigen­tümer unange­messen hoch bzw. unange­messen niedrig besteuert würden.

Probleme mit komplizierten Formularen

Dass eine große Anzahl der Eigen­tümer Schwie­rig­keiten mit der Steuer­erklä­rung bzw. den Formu­laren haben dürften oder schlicht damit überfor­dert wären, war bereits im Vorfeld abzusehen und von zahlrei­chen Seiten beanstandet. Nun zeigt dies auch eine reprä­sen­ta­tive Umfrage, für die der rbb Rundfunk-Berlin-Branden­burg das Forschungs­in­stitut Insa Consu­lere beauf­tragt hat.

Denn bis zum Stichtag am 31. Oktober müssen in Berlin 800.000 und in Branden­burg 1,8 Millionnen Grund­stücks­be­sitzer ihre Erklä­rung zur Grund­steuer abgeben. Und auch hierzu­lande häufen sich die Proteste Betrof­fener und von Inter­es­sen­ver­bänden. Die Rufe nach einer Frist­ver­län­ge­rung und mehr Zeit für die Beschaf­fung der benötigten Daten sowie einer Verein­fa­chung der Formu­lare werden lauter. Die rbb Studie hat ergeben, dass 36 % der Grund­stücks­be­sitzer, die in Berlin und Branden­burg zur Abgabe der Steuer­erklä­rung für die Grund­steuer verpflichtet sind, nicht alleine mit den Formu­laren zurecht­kamen und sich Hilfe bei Famili­en­mit­glie­dern, bei Steuer­büros oder beim Finanzamt holen mussten.

Befragt wurden 500 Eigen­tümer bzw. Eigen­tü­me­rinnen von Grund­stücken oder Wohnei­gentum in Berlin und Branden­burg. Für 40 % der Befragten waren die Frage­bögen in puncto Gestal­tung und Formu­lie­rung zu schwierig gehalten, sie empfinden die Formu­lare als kompli­ziert, viele können mit den Zahlen, Nummern und Fachbe­griffen nicht viel anfangen.

Auch Vertreter der Berliner Senats­be­hörde räumen bereits ein, dass die Formu­lare Wörter beinhalten, die tatsäch­lich nicht im tägli­chen Sprach­ge­brauch üblich seien und das Ausfüllen daher mit etwas Mühe verbunden sein könne.

Bisher schwacher Rücklauf

Das zeigt sich auch beim Rücklauf. Bis Mitte September hatten in Berlin nur 13 %, in Branden­burg gar nur 10 % der Grund­stücks­be­sitzer ihre Erklä­rungen zur Grund­steuer einge­reicht, so die zustän­digen Ämter. Die vom rbb beauf­tragte Studie hebt hervor, dass die Abgabe­frist zumin­dest für ein Viertel der Befragten proble­ma­tisch ist und sie sich unbedingt eine Frist­ver­län­ge­rung wünschen. Einem Drittel wäre für das Ausfüllen der kompli­zierten Formu­lare ein Hilfe-Center sehr willkommen. Für 40 % wäre es gar wünschens­wert, die Grund­steuer erst gar nicht zu reformieren.

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Eventuell Verlängerung der Abgabefrist

Bereits vor Start des Erfas­sungs­zeit­raums vom 1. Juni bis 31. Oktober 2022 forderten einige Verbände und Landes­po­li­tiker aufgrund der abzuse­henden Probleme eine Verlän­ge­rung der Abgabe­frist. Auch Bundes­fi­nanz­mi­ni­ster Lindner hatte dies infolge der geringen Rücklauf­raten nicht ausge­schlossen. In einer Meldung vom 21. September 2022 schloss das Finanz­mi­ni­ste­rium zunächst eine Verlä­ge­rung der Frist mit Verweis auf drohende Steuer­aus­fälle und bekannten Folgen für die Haushalte aus. Am 05. Oktober brachte Lindner eine Verlän­ge­rung für einen “überschau­baren Zeitraum” nun wieder ins Gespräch, da die Rücklauf­raten bislang immer noch nicht entschei­dend angestiegen sind und er eine Überfor­de­rung der Bevöl­ke­rung bei der Erklä­rung der Grund­steuer sieht. Ob es tatsäch­lich zur Verlän­ge­rung kommt, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.

Wo es Hilfe gibt

Falls Sie sich aus „Respekt“ vor den kompli­zierten Formu­laren noch nicht an die Erklä­rung gewagt haben, empfehlen wir Ihnen, die Formu­lare trotzdem einfach einmal alleine auszu­füllen und mal zu schauen, wie weit Sie kommen. Oft ist es dann tatsäch­lich einfa­cher als gedacht. Tragen Sie einfach, so gut es geht, die Infor­ma­tionen zusammen. Stellen Sie dann fest, dass Sie an Ihre Grenzen stoßen, können Sie immer noch einen kompe­tenten Steuer­be­rater kontak­tieren oder eine kosten­lose oder auch kosten­pflich­tige Ausfüll­hilfe im Internet nutzen (siehe dazu weiter unten). Und nun zu den einzelnen Anlaufstellen:

  • Eine umfang­reiche Einfüh­rung des Bundes in das Thema Grund­steu­er­re­form mit Fragen und Antworten finden Sie hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-die-neue-grundsteuer.html. Vielleicht ist ja auch Ihre konkrete Frage hier beantwortet.
  • Wer mit sich mit dem Portal der deutschen Steuer­ver­wal­tungen ELSTER schwer tut, dem hilft es eventuell, das verein­fachte Portal des Finanz­mi­ni­ste­riums für die Grund­steu­er­erklä­rung für Privat­ei­gentum nutzen. Doch Achtung, dieses Angebot steht nur in Bundes­län­dern zur Verfü­gung, die für die Festset­zung der neuen Grund­steuer das sogenannte Bundes­mo­dell nutzen, also leider nicht in Baden-Württem­berg, Bayern, Hamburg, Hessen und Nieder­sachsen. Zudem ist die Grund­steu­er­erklä­rung hier nur die Standard­fälle wie Ein- und Zweifa­mi­li­en­häuser, Eigen­tums­woh­nungen und unbebaute Grund­stücke möglich, nicht für Mehrfa­mi­li­en­häuser oder Spezi­al­fälle wie Denkmal­schutz­ob­jekte. Wer mit seiner Immobilie einen Standard­fall hat und sich mit anderen Angeboten für die Erklä­rung schwer tut, kann hier das verein­fachte Angebot des Finanz­mi­ni­ste­riums finden: https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de 
  • Kosten­lose Ausfüll­hilfe von Finanztip: Grund­steu­er­er­klä­rung mit Ausfüll­hilfe für Elster
  • Kosten­pflich­tige Ausfüll­hilfe von Buhl Data Service in Zusam­men­ar­beit mit WISO, z. B. Grund­steu­er­erklä­rung für ein Grund­stück inklu­sive Profi-Check für 128,95 Euro: WISO Grund­steuer
  • Kosten­pflich­tige Ausfüll­hilfe von Immoca­tion, Feststel­lungs­er­klä­rung für eine Wohnung oder Haus inklu­sive Sicher­stellen der Richtig­keit durch einen Steuer­be­rater für 299 Euro: Immoca­tion Grund­steuer Service

Hinweis: Die Angebote der kosten­pflich­tigen Anbieter haben wir nicht selbst in Anspruch genommen und somit auch nicht geprüft. Wir nennen die Anbieter hier exempla­risch und empfehlen Ihnen, bei Bedarf die Angebote anhand Ihres konkreten Falles zu prüfen und ggfs. weitere Anbieter zu ermitteln.

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