Gründe für einen Umzug gibt es viele. Oftmals ist es der neue Job in einer anderen Stadt oder die zu klein gewor­dene Wohnung, weil sich langsam aber sicher Nachwuchs ankün­digt. Vielleicht ist man auch einfach nur mit der Nachbar­schaft oder der Wohnlage unzufrieden. Wie gesagt – Gründe gibt es viele. Doch sind diese Gründe ausrei­chend, um vorzeitig aus dem Mietver­trag zu kommen?

Für gewöhn­lich beträgt eine Kündi­gungs­frist drei Monate. Oft ist es so, dass der Mieter nicht so lange warten kann und auch nicht warten möchte. Er darf aus dem Mietver­trag vorzeitig ausscheiden, sobald er einen Nachmieter gefunden hat. Unter folgenden Voraus­set­zungen muss der Vermieter den neuen Nachmieter akzeptieren:

  • Der Mieter zieht aufgrund des Berufs um. Er hat also einen berech­tigten Grund den Mietver­trag zu kündigen.
  • Der Kündi­gungs­grund des Mieters ist gewich­tiger als das Inter­esse des Vermie­ters am Fortbe­stand des Mietverhältnisses.
  • Der Nachmieter muss für den Vermieter annehmbar und bereit sein, den laufenden Vertrag zu übernehmen.
  • Die verblei­bende Mietlauf­zeit muss mehr als drei Monate betragen.
  • Dem Vermieter sollte ausrei­chend Zeit einge­räumt werden, um den Nachmieter überprüfen zu können.
  • Der neue Mieter muss den Vermieter kontaktieren.
  • Der Mieter­wechsel muss unabhängig von der Person zumutbar sein.

Wenn alles mit dem vorge­schla­genen Mieter stimmt und die Chemie zwischen ihm und dem Vermieter ebenfalls in die richtige Richtung geht, warum dann den Vorschlag nicht akzeptieren?