Warum Airbnb-Vermieter jetzt schnell handeln müssen
Mieteinnahmen sind grundsätzlich steuerpflichtig. Auch, wer seine Wohnung nur zeitweise über Portale wie Airbnb vermietet, muss Steuern zahlen. Wer das bis jetzt nicht getan hat, sollte das dringend schnell nachholen. Mit einer Wohnungsvermietung auf Airbnb lässt sich schnell und relativ einfach Geld verdienen. Millionen Vermieter stellen über die Plattform anderen ein Zimmer oder vielleicht auch gleich eine ganze Wohnung kurzfristig zur Miete bereit. Was viele dabei aber nicht beachten: Wie bei nahezu allen Einkommen will der Staat auch bei Mieteinkünften seinen Teil abhaben. Diejenigen Airbnb-Vermieter, die das bislang nicht gewusst oder auch ignoriert haben und Steuern zahlen „vergessen“ haben, müssen jetzt schnell handeln.
Drohende Klagen wegen Steuerhinterziehung
Warum? Airbnb hat Daten von deutschen Vermietern an die Steuerfahndung Hamburg weitergegeben, diese will die Daten noch diesen September an die jeweils zuständigen Finanzämter der Bundesländer weiterleiten. Damit droht den Vermietern, die auf ihre Mieteinnahmen über Airbnb keine Steuern gezahlt haben, eine Anklage wegen Steuerhinterziehung. Wer jetzt noch flott seine Mieteinnahmen offenlegt, könnte eine drohende Strafe abmildern. Dabei müssen Vermieter aber einiges beachten.
Dauer der Vermietung unerheblich
Laut Einkommensteuergesetz § 21 sind Mieteinnahmen steuerpflichtig, und zwar nicht nur für Immobilienunternehmen, sondern ebenfalls für Privatpersonen. Dabei ist es prinzipiell unerheblich, ob die Wohnung dauerhaft oder nur gelegentlich oder nur ein Teil der Wohnung vermietet wird. Das heißt, auch für eine zeitweise Vermietung über Airbnb sind Steuern zu zahlen.
Wie hoch ist die Steuer?
Wie viel Steuer zu zahlen ist richtet sich nach dem persönlichen Steuersatz des Vermieters. Dieser errechnet sich aus den jährlichen Gesamteinkünften eines Steuerzahlers. Einkünfte aus Vermietungen werden zum Beispiel dem Gehaltseinkommen oder Einkommen aus selbständiger Arbeit und sonstigem Einkommen hinzuaddiert. Steuerfrei bleiben nur Einnahmen unterhalb des Grundfreibetrags (Stand 2020: 9.406 Euro für Ledige).
Nur Überschuss wird besteuert
Wichtig: Bei zeitlich begrenzten Vermietungen, wie z. B. über Airbnb, wird nur der erzielte Überschuss besteuert. Für die Berechnung zieht man anteilige Kosten für die Wohnungsmiete, Nebenkosten und anfallende Kosten für Reinigung oder Vermietinserate auf Airbnb von den erzielten Einnahmen ab.
Steuerfrei bei geringfügigen Mieteinnahmen
Bleiben die erzielten Mieteinnahmen für das Jahr unterhalb der Bagatellgrenze von 520 Euro, sind die Einnahmen nicht steuerpflichtig. Kosten für die Vermietung können dann in diesem Fall aber nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Unter Druck gesetzt
Die Regeln zur Besteuerung von Mieteinnahmen sind indes nicht neu. Brisant wird das Thema allerdings, weil die Hamburger Steuerfahndung nun Zugriff auf Daten deutscher Airbnb-Vermieter hat. All diejenigen, die ihrem Finanzamt Mieteinnahmen bisher nicht mitgeteilt haben, werden dadurch natürlich unter Druck gesetzt.
Nacherklärung und Selbstanzeige
Markus Deutsch, Vizepräsident des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg und Steueranwalt, mahnt deshalb schnelles Handeln an: „Wenn die Steuerzahler Glück haben, sind die Airbnb-Daten noch nicht bei ihrem Finanzamt angekommen und eine Nacherklärung der Einkünfte kann noch den Charakter einer strafbefreienden Selbstanzeige haben.“
Sicher ist das allerdings nach gegenwärtigem Stand nicht. Sollten die Daten bereits von der Behörde ausgewertet sein, kann das ein sogenannter Sperrgrund sein, wodurch eine vollständig strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich wäre. Vielleicht ist es aber auch dann immer noch besser auf das Finanzamt zuzugehen, statt auf eine Steuernachforderung zu warten oder gar eine Strafanzeige in Kauf zu nehmen, denn selbst eine misslungene Selbstanzeige kann am Ende noch strafmildernd wirken. Isabel Klocke, Steuerexpertin des Bundes der Steuerzahler (BdSt), rät ebenfalls zu Steuerehrlichkeit. „Möglicherweise gibt es Personen, die bislang nicht wussten, dass die Einnahmen steuerpflichtig sind, die sollten ihre Vermietungseinkünfte jetzt schnell nachmelden. Dann besteht vielleicht die Chance, dass das Finanzamt zumindest auf ein Strafverfahren verzichtet.“
Das Anschreiben an die Finanzbehörde muss keiner festen Form folgen. Allerdings müssen die Einnahmen – abzüglich Kosten – für jedes einzelne Jahr übersichtlich angegeben werden.
Nachgereichte Steuerdaten müssen vollständig sein
Auch müssen die nachgereichten Steuerangaben vollständig sein. Markus Deutsch erklärt dazu: „Es müssen alle unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart offengelegt werden, mindestens aber die Einnahmen der vergangenen zehn Jahre. Wenn in diesem Zeitraum also weitere Einnahmen nicht erklärt wurden, auf die Einkommensteuer fällig wird, muss auch dies bei dieser Gelegenheit korrigiert werden. Das könnten zum Beispiel Kapitaleinkünfte sein.“
Bei Unsicherheiten zum Steuerprofi
Grundsätzlich kann es hilfreich sein, einen Profi hinzu zu ziehen und einen Steuerberater oder Steueranwalt zu engagieren. Eine Pflicht dazu besteht jedoch nicht.
Strafmaß bei Steuerhinterziehung
Eine Steuerhinterziehung ist natürlich strafbar, im schlimmsten Fall kann sogar eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Deshalb warnt Steueranwalt Deutsch: „Die Freiheitsstrafe wird meist auf Bewährung ausgesetzt, aber selbst bei einer Geldstrafe ab 90 Tagessätzen gilt man schon als vorgestraft“.
Die Höhe der Strafe wird auch davon abhängen, in welchem Ausmaß die Vermietung professionell betrieben wurde. Deshalb wird bei einem gelegentlich vermieteten Zimmer einer selbst genutzten Wohnung eine geringere Strafe zu erwarten sein als bei einer extra für die Vermietung über Airbnb angekauften Wohnung.
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