Zu viele Ressourcen werden auf unserer Welt einfach verschwendet – das Verstehen darüber ist längst in der breiten Gesell­schaft angekommen. Und fast jeder kann etwas dagegen tun – auch im Immobi­li­en­sektor. Wohnungs­ei­gen­tümer, Mieter und Bauherren von Eigen­heimen und Bauträger können einen wichtigen Beitrag leisten. Manchmal ist es aber auch nicht ganz einfach, denn Nachhal­tig­keit trifft manchmal auf andere berech­tigte Inter­essen und Werte. Es gibt zum Beispiel das Recht auf Eigentum oder den Denkmal­schutz, und auch anderes mehr kann dem Nachhal­tig­keits­ge­danken entge­gen­stehen. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat in einer Extra-Ausgabe zum Thema Nachhaltig wohnen Tipps und Gerichts­ur­teile zusammengestellt.

Lärmbelästigung durch Wärmepumpe

Luftwär­me­pumpen genießen hinsicht­lich Umwelt­schutz und Nachhaltig wohnen einen guten Ruf. Die Instal­la­tion einer Wärme­pumpe recht­fer­tigt aller­dings keine Verstöße gegen bestehende Rechts­vor­schriften. Ein Nachbar legte Klage ein, weil er sich durch den Lärm einer Wärme­pumpe belästigt fühlte. Konkret bemän­gelte der Kläger, dass die Wärme­pumpe in nur zwei Metern Entfer­nung von der Grund­stücks­grenze instal­liert worden sei, was die Vorschriften zur Abstands­re­ge­lung verletze. Das Oberlan­des­ge­richt Nürnberg ordnete die Entfer­nung des Geräts an, da es den nachbar­schaft­li­chen Frieden gefährdet sah (AZ: U 2612/15). Die Tipps, die sich daraus ergeben, zeigen natür­lich dahin, bereits im Vorhinein auf einen ausrei­chenden Abstand zur Grund­stücks­grenze zu achten, die nicht beanstandet werden kann.

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Abstellen von Autos an Ladesäulen für Elektrofahrzeuge

Mittler­weile gehören Ladesäulen für Elektro­fahr­zeuge an vielen Stellen zum gewohnten Straßen­bild. Von anderen Fahrzeugen dürfen diese Parkplätze grund­sätz­lich nicht belegt werden – aller­dings auch nicht in allen Fällen von E‑Autos. Vielmehr gilt, dass ein Ladevor­gang statt­finden muss, während ein Fahrzeug dort abgestellt ist. Der Fahrer eines E‑Autos hatte sein Fahrzeug an einer Ladesäule in einer Privat­straße geparkt, aller­dings ohne sein Auto zu laden. Das Auto wurde deswegen abgeschleppt und eine hierfür eine Gebühr von 150 € erhoben. Der Fahrzeug­be­sitzer klagte dagegen, aller­dings hielt das Amtsge­richt Berlin-Charlot­ten­burg das Abschleppen in diesem Fall für angemessen (AZ: 227 C 76/16).

Mieter müssen lange Sanierung nicht dulden

Die energe­ti­sche Sanie­rung von Gebäuden spart Heizko­sten und schont die Umwelt. Tipps für nachhal­tiges Wohnen umfassen daher üblicher­weise auch eine sinnvolle energe­ti­sche Moder­ni­sie­rung. Aller­dings ist eine Sanie­rung auch immer mit einem gewissen Aufwand verbunden – und sie nimmt Zeit in Anspruch. In manchen Fällen müssen Mieter sogar eine Zeit lang ihre Wohnung räumen, damit die Sanie­rung vorge­nommen werden kann. Der Eigen­tümer einer Wohnan­lage beabsich­tigte eine umfang­reiche Instand­set­zung mit Wärme­däm­mung. Der Mieter erhielt eine Mittei­lung, dass er aufgrund der geplanten Sanie­rung seine Wohnung übern einen Zeitraum von zwölf Monaten nicht nutzen könne. Das Landge­richt Berlin urteilte in diesem Fall, dass der Mieter einen Auszug über eine so ausge­dehnte Zeitspanne nicht dulden müsse, da dies eine nicht hinnehm­bare Härte darstelle. Außerdem seien für eine so ausufernde Sanie­rung auch keine zwingenden Gründe erkennbar (AZ: 65 S 301/15).

Belästigung durch Tauben aufgrund einer Solaranlage

Nicht jede Maßnahme, die nachhaltig ist, hat nur gewünschte Wirkungen. Ein Vermieter hatte eine Solar­an­lage auf dem Dach eines Mehrfa­mi­li­en­hauses instal­lieren lassen. Doch der Mieter, der die Wohnung direkt unter dem Dach bewohnte, klagte darüber, dass die Anlage Tauben anlocken würde, weil sie Möglich­keiten für den Nestbau und Schutz vor Fress­feinden biete. Als Resultat der Anwesen­heit der Tauben sei nun sein Balkon ständig stark verkotet. Das Amtsge­richt Augsburg gab dem Mieter Recht und der Hausei­gen­tümer wurde dazu verur­teilt, gegen die Tauben­plage geeig­nete Maßnahmen zu ergreifen (AZ: 17 C 4796/15).

Zu starke Lichtreflektion einer Photovoltaikanlage

Auch eine Photo­vol­ta­ik­an­lage kann zum Stein des Anstoßes werden, auch wenn sie ander­weitig regel­mäßig bei den Tipps zum nachhal­tigen Wohnen aufge­führt werden. Zum Beispiel ist es nicht gut, wenn eine Photo­vol­ta­ik­an­lage aufgrund ihrer Reflek­tion den Nachbarn zu stark blendet. So hat das Oberlan­des­ge­richt Düssel­dorf entschieden, dass Nachbarn es tolerieren müssen, durch das reflek­tierte Sonnen­licht einer Photo­vol­ta­ik­an­lage gestört werden (AZ: Akten­zei­chen I‑9 U 35/17). Im verhan­delten Fall ermit­telte ein Sachver­stän­diger, dass dies an 130 Tagen pro Jahr mit je bis zwei Stunden der Fall sei. Die Richter stuften das als eindeutig zu viel ein.

Plätschergeräusche eines Brunnens nicht schädlich

Viele Menschen empfinden Plätscher­ge­räu­sche von Wasser, wie bei Flüssen, Bächen oder Brunnen als natür­lich und mitunter als wohltuend. Doch manchen kann es auch nerven. Anwohner eines inner­städ­ti­schen Platzes wollten juristisch gegen den Lärm eines Brunnens vorgehen. Doch der Verwal­tungs­ge­richtshof Baden-Württem­berg konnte hier keine schäd­li­chen Wirkungen des plätschernden Brunnens erkennen. Das Gericht befand die Geräu­sche vielmehr als sozial adäquat.

Windkraftanlagen versus Denkmalschutz

Vorschriften zum Denkmal­schutz kolli­dieren häufig mit Ideen zur nachhal­tigen Energie­ge­win­nung. So sollten in Rhein­land-Pfalz zwei Windkraft­an­lagen in der Nähe von bekannten Burgen errichtet werden. Das Verwal­tungs­ge­richt Koblenz gab aller­dings der kultu­rellen Bedeu­tung der Burgen Vorrang. Diese seien landschafts­prä­gend. Da die Windräder dominant wären, würden die Burgen ihre visuelle Attrak­ti­vität verlieren, so das Urteil (AZ: 4 K 652/15).