Zu viele Ressourcen werden auf unserer Welt einfach verschwendet – das Verstehen darüber ist längst in der breiten Gesellschaft angekommen. Und fast jeder kann etwas dagegen tun – auch im Immobiliensektor. Wohnungseigentümer, Mieter und Bauherren von Eigenheimen und Bauträger können einen wichtigen Beitrag leisten. Manchmal ist es aber auch nicht ganz einfach, denn Nachhaltigkeit trifft manchmal auf andere berechtigte Interessen und Werte. Es gibt zum Beispiel das Recht auf Eigentum oder den Denkmalschutz, und auch anderes mehr kann dem Nachhaltigkeitsgedanken entgegenstehen. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat in einer Extra-Ausgabe zum Thema Nachhaltig wohnen Tipps und Gerichtsurteile zusammengestellt.
Lärmbelästigung durch Wärmepumpe
Luftwärmepumpen genießen hinsichtlich Umweltschutz und Nachhaltig wohnen einen guten Ruf. Die Installation einer Wärmepumpe rechtfertigt allerdings keine Verstöße gegen bestehende Rechtsvorschriften. Ein Nachbar legte Klage ein, weil er sich durch den Lärm einer Wärmepumpe belästigt fühlte. Konkret bemängelte der Kläger, dass die Wärmepumpe in nur zwei Metern Entfernung von der Grundstücksgrenze installiert worden sei, was die Vorschriften zur Abstandsregelung verletze. Das Oberlandesgericht Nürnberg ordnete die Entfernung des Geräts an, da es den nachbarschaftlichen Frieden gefährdet sah (AZ: U 2612/15). Die Tipps, die sich daraus ergeben, zeigen natürlich dahin, bereits im Vorhinein auf einen ausreichenden Abstand zur Grundstücksgrenze zu achten, die nicht beanstandet werden kann.
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Abstellen von Autos an Ladesäulen für Elektrofahrzeuge
Mittlerweile gehören Ladesäulen für Elektrofahrzeuge an vielen Stellen zum gewohnten Straßenbild. Von anderen Fahrzeugen dürfen diese Parkplätze grundsätzlich nicht belegt werden – allerdings auch nicht in allen Fällen von E‑Autos. Vielmehr gilt, dass ein Ladevorgang stattfinden muss, während ein Fahrzeug dort abgestellt ist. Der Fahrer eines E‑Autos hatte sein Fahrzeug an einer Ladesäule in einer Privatstraße geparkt, allerdings ohne sein Auto zu laden. Das Auto wurde deswegen abgeschleppt und eine hierfür eine Gebühr von 150 € erhoben. Der Fahrzeugbesitzer klagte dagegen, allerdings hielt das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg das Abschleppen in diesem Fall für angemessen (AZ: 227 C 76/16).
Mieter müssen lange Sanierung nicht dulden
Die energetische Sanierung von Gebäuden spart Heizkosten und schont die Umwelt. Tipps für nachhaltiges Wohnen umfassen daher üblicherweise auch eine sinnvolle energetische Modernisierung. Allerdings ist eine Sanierung auch immer mit einem gewissen Aufwand verbunden – und sie nimmt Zeit in Anspruch. In manchen Fällen müssen Mieter sogar eine Zeit lang ihre Wohnung räumen, damit die Sanierung vorgenommen werden kann. Der Eigentümer einer Wohnanlage beabsichtigte eine umfangreiche Instandsetzung mit Wärmedämmung. Der Mieter erhielt eine Mitteilung, dass er aufgrund der geplanten Sanierung seine Wohnung übern einen Zeitraum von zwölf Monaten nicht nutzen könne. Das Landgericht Berlin urteilte in diesem Fall, dass der Mieter einen Auszug über eine so ausgedehnte Zeitspanne nicht dulden müsse, da dies eine nicht hinnehmbare Härte darstelle. Außerdem seien für eine so ausufernde Sanierung auch keine zwingenden Gründe erkennbar (AZ: 65 S 301/15).
Belästigung durch Tauben aufgrund einer Solaranlage
Nicht jede Maßnahme, die nachhaltig ist, hat nur gewünschte Wirkungen. Ein Vermieter hatte eine Solaranlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses installieren lassen. Doch der Mieter, der die Wohnung direkt unter dem Dach bewohnte, klagte darüber, dass die Anlage Tauben anlocken würde, weil sie Möglichkeiten für den Nestbau und Schutz vor Fressfeinden biete. Als Resultat der Anwesenheit der Tauben sei nun sein Balkon ständig stark verkotet. Das Amtsgericht Augsburg gab dem Mieter Recht und der Hauseigentümer wurde dazu verurteilt, gegen die Taubenplage geeignete Maßnahmen zu ergreifen (AZ: 17 C 4796/15).
Zu starke Lichtreflektion einer Photovoltaikanlage
Auch eine Photovoltaikanlage kann zum Stein des Anstoßes werden, auch wenn sie anderweitig regelmäßig bei den Tipps zum nachhaltigen Wohnen aufgeführt werden. Zum Beispiel ist es nicht gut, wenn eine Photovoltaikanlage aufgrund ihrer Reflektion den Nachbarn zu stark blendet. So hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, dass Nachbarn es tolerieren müssen, durch das reflektierte Sonnenlicht einer Photovoltaikanlage gestört werden (AZ: Aktenzeichen I‑9 U 35/17). Im verhandelten Fall ermittelte ein Sachverständiger, dass dies an 130 Tagen pro Jahr mit je bis zwei Stunden der Fall sei. Die Richter stuften das als eindeutig zu viel ein.
Plätschergeräusche eines Brunnens nicht schädlich
Viele Menschen empfinden Plätschergeräusche von Wasser, wie bei Flüssen, Bächen oder Brunnen als natürlich und mitunter als wohltuend. Doch manchen kann es auch nerven. Anwohner eines innerstädtischen Platzes wollten juristisch gegen den Lärm eines Brunnens vorgehen. Doch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg konnte hier keine schädlichen Wirkungen des plätschernden Brunnens erkennen. Das Gericht befand die Geräusche vielmehr als sozial adäquat.
Windkraftanlagen versus Denkmalschutz
Vorschriften zum Denkmalschutz kollidieren häufig mit Ideen zur nachhaltigen Energiegewinnung. So sollten in Rheinland-Pfalz zwei Windkraftanlagen in der Nähe von bekannten Burgen errichtet werden. Das Verwaltungsgericht Koblenz gab allerdings der kulturellen Bedeutung der Burgen Vorrang. Diese seien landschaftsprägend. Da die Windräder dominant wären, würden die Burgen ihre visuelle Attraktivität verlieren, so das Urteil (AZ: 4 K 652/15).