Das Gesetz zur Mietpreisbremse bei der Neu- oder Wiedervermietung von Wohnungen ist zum 1.6.2015 in Kraft getreten. Demnach darf im Geltungsbereich der Mietpreisbremse die Miete beim Abschluss eines Mietvertrags höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen sind ausgenommen.
In welchen Städten und Gemeinden die Mietpreisbremse gilt, legen die Bundesländer jeweils per Rechtsverordnung fest.
Zwölf Bundesländer führen Mietpreisbremse bisher ein
Bisher haben Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen Gebiete bestimmt, in denen die Mietpreisbremse gilt.
Mietpreisbremse in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gilt die Mietpreisbremse in 68 Städten und Gemeinden.
Geltungszeitraum: 1.11.2015 bis 31.10.2020
Gesetzliche Grundlage: Verordnung der Landesregierung zur Bestimmung der Gebiete mit Begrenzung der zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn (Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg – MietBgVO BW) vom 29.9.2015 (GBl. 2015, S. 852)
Mietpreisbremse in Bayern
In Bayern gilt die Mietpreisbremse in 137 Gemeinden. Zum 1.8.2015 war sie zunächst in 144 Gemeinden eingeführt worden, zum 1.1.2016 wurden neun Gemeinden neu in den Geltungsbereich aufgenommen, während 16 Gemeinden wieder aus dem Geltungsbereich herausgenommen wurden.
Geltungszeitraum: 1.1.2016 bis 31.7.2020
Gesetzliche Grundlage: Verordnung zur Festlegung des Anwendungsbereichs bundesrechtlicher Mieterschutzvorschriften (Mieterschutzverordnung – MiSchuV) vom 10.11.2015 (GVBl. 2015, S. 398)
Mietpreisbremse in Thüringen
In Thüringen gilt die Mietpreisbremse in Erfurt und Jena.
Geltungszeitraum: 31.3.2016 bis 31.1.2021
Gesetzliche Grundlage: Thüringer Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit Mietpreisbegrenzung nach § 556d BGB (Thüringer Mietpreisbegrenzungsverordnung -ThürMietBegrVO) vom 10.3.2016 (GVBl. 2016, S. 166)
Mietpreisbremse in Bremen
Im Bundesland Bremen mit Ausnahme von Bremerhaven gilt die Mietpreisbremse.
Geltungszeitraum: 1.12.2015 bis 30.11.2020
Gesetzliche Grundlage: Verordnung über die zulässige Miethöhe gemäß § 556d Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Mietenbegrenzungs-Verordnung – BremMietGrenzVO) vom 17.11.2015 (Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2015, S. 512)
Mietpreisbremse in Hamburg
Für ganz Hamburg gilt die Mietpreisbremse. Der Senat hat allerdings mit den wohnungswirtschaftlichen Verbänden vereinbart, gemeinsam und unter beratender Beteiligung der Mietervereine ein externes Gutachten zum Wohnungsmarkt in Auftrag zu geben. Sollte das Gutachten die Auffassung der Wohnungswirtschaft, dass der Wohnungsmarkt nicht in allen Stadtteilen angespannt ist, bestätigen, soll die Mietpreisbremse für die entsprechenden Teilgebiete wieder aufgehoben werden.
Geltungszeitraum: 1.7.2015 bis 30.6.2020
Gesetzliche Grundlage: Verordnung über die Einführung einer Mietpreisbegrenzung nach § 556 d des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Mietpreisbegrenzungsverordnung) vom 23.6.2015 (HmbGVBl. 2015, S. 122)
Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein gilt in 12 Kommunen die Mietpreisbremse.
Geltungszeitraum: 1.12.2015 bis 30.11.2020
Gesetzliche Grundlage: Landesverordnung über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn (Mietpreisverordnung Schleswig-Holstein) vom 11.11.2015 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein 2015, S. 402)
Mietpreisbremse in Niedersachsen
In Niedersachsen wird die Mietpreisbremse zum 1.12.2016 eingeführt.
Geltungszeitraum: 1.12.2016 bis 30.11.2021
Gesetzliche Grundlage: Niedersächsische Mieterschutzverordnung, von der Landesregierung beschlossen am 1.11.2016
Mietpreisbremse in Hessen
In 16 hessischen Kommunen gilt die Mietpreisbremse. Teilweise sind einzelne Stadtteile ausgenommen.
Geltungszeitraum: 27.11.2015 bis 30.06.2019
Gesetzliche Grundlage: Hessische Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten im Sinne des § 556d Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Hessische Mietenbegrenzungsverordnung) vom 17.11.2015 (GVBl. 2015 S. 397)
Mietpreisbremse in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen gilt die Mietpreisbremse in 22 Kommunen.
Geltungszeitraum: 1.7.2015 bis 30.6.2020
Gesetzliche Grundlage: Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit Mietpreisbegrenzung (Mietpreisbegrenzungsverordnung – MietbegrenzVO NRW) vom 23.6.2015 (GV.NRW. 2015, S.489)
Mietpreisbremse in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz gilt die Mietpreisbremse in Mainz, Trier und Landau.
Geltungszeitraum: 8.10.2015 bis 7.10.2020
Gesetzliche Grundlage: Landesverordnung über die Bestimmung der Gebiete mit Mietpreisbegrenzung nach § 556 d des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Mietpreisbegrenzungsverordnung) vom 28.9.2015 (RP GVBl. 2015, S. 264)
Keine Mietpreisbremse im Saarland
Im Saarland gilt die Mietpreisbremse nicht.
Mietpreisbremse in Berlin
In ganz Berlin gilt die Mietpreisbremse. Berlin war das erste Bundesland, das von der Ermächtigung, die Miethöhe bei neu abgeschlossenen Mietverträgen zu begrenzen, Gebrauch gemacht hat.
Geltungszeitraum: 1.6.2015 bis 31.5.2020
Gesetzliche Grundlage: Verordnung zur zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn gemäß § 556d Absatz 2 BGB (Mietenbegrenzungsverordnung) vom 28.4.2015 (GVBl. 2015, S. 101)
Mietpreisbremse in Brandenburg
Brandenburg hat 31 Kommunen ausgewiesen, in denen die Mietpreisbremse gilt.
Geltungszeitraum: 1.1.2016 bis 31.12.2020
Gesetzliche Grundlage: Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit Mietpreisbegrenzung (Mietpreisbegrenzungsverordnung – MietbegrenzV) vom 8.12.2015 (GVBl.II/15, Nr. 65)
Keine Mietpreisbremse in Sachsen
In Sachsen gilt die Mietpreisbremse nicht.
Für bestehende Mietverhältnisse ist allerdings in Dresden die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen von 20 auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren reduziert.
Keine Mietpreisbremse in Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt gilt die Mietpreisbremse nicht.
Bild: © Thorben Wengert; pixelio.de
Die Einführung der Mietpreisbremse ist ja jetzt schon einige Monate her und man hat sich davon doch einiges mehr versprochen. Ich bin gespannt, inwieweit sich in diesem Bereich überhaupt noch etwas ändern wird.