Attrak­tive Altbauten in beson­ders guter Lage sind oftmals denkmal­ge­schützt. Das Adjektiv „denkmal­ge­schützt“ führt ebenso oft dazu, dass man eine solche Immobilie nicht unbedingt für eine gute Investi­tion hält. Immobilien werden unter Denkmal­schutz gestellt, weil sie einen hohen kultu­rellen Wert darstellen und die Erhal­tung im öffent­li­chen Inter­esse liegt. Deshalb haben die Eigen­tümer einer solchen Immobilie auch die Pflicht, diese so instand zu halten, dass ihr histo­ri­scher städte­bau­li­cher, ihr künst­le­ri­scher und ihr wissen­schaft­li­cher Charakter nicht verän­dert wird. Das heißt aber nicht unbedingt, dass die Investi­tion in ein Baudenkmal nachteilig sein muss.

Ein Baudenkmal sanieren

Sanie­rungen und Moder­ni­sie­rungen dürfen nur in Absprache mit den zustän­digen Behörden vorge­nommen werden und müssen von Bauex­perten für Denkmal­schutz angeleitet werden. Nehmen die Eigen­tümer einer denkmal­ge­schützten Immobilie eigen­ständig, ohne schrift­liche Geneh­mi­gung, eine Renovie­rung oder einen Umbau vor, kann es durchaus passieren, dass sie zu einem teuren Rückbau verpflichtet werden.

Ebenso erkennen nur Bauex­perten und Spezia­li­sten alle Möglich­keiten, ein Denkmal in seinem Zustand zu erhalten und zugleich alle Anfor­de­rungen an modernes Wohnen einzu­halten und umzusetzen. Doch in manchen Fällen ist das auch für Profis nicht in Gänze umsetzbar. Die German Property Group GmbH ist in Langen­hagen bei Hannover ansässig und ist auf die Sanie­rung und den Umbau denkmal­ge­schützter Immobilien spezia­li­siert. Das Unter­nehmen sagt dazu: „Auch wir stoßen hin und wieder an unsere Grenzen. Meistens sind Kommunen dann enttäuscht, wenn eine Denkmal­im­mo­bilie nicht wirtschaft­lich saniert werden kann. Wir versu­chen dann Kompro­misse anzubieten, bei denen ein Baudenkmal zumin­dest in Teilen erhalten bleibt.”

Eine denkmalgeschützte Immobilie kaufen

Eigen­tümer denkmal­ge­schützter Immobilien müssen hohe Auflagen umsetzen, die auch finan­zi­elle Nachteile bedeuten. Der Staat versucht deshalb, an dieser Stelle etwas zu entla­sten und kommt mit einer spezi­ellen steuer­li­chen Abset­zungs­mög­lich­keit AfA (Abset­zung für Abnut­zung) für denkmal­ge­schützte Immobilien entgegen. Käufer können davon deutlich profi­tieren. Wer erwägt, in ein Baudenkmal zu investieren, sollte daher die Möglich­keiten, die Immobilie steuer­lich geltend zu machen prüfen und die grund­le­gende Kalku­la­tion mit einbeziehen.

Denkmal­ge­schützte Immobilien kommen übrigens in vielen Varia­tionen vor. Viele denken dabei an kunst­voll verzierte Jugend­stil­fas­saden oder Bauwerke mit reprä­sen­ta­tivem Charakter. Doch auch ganz andere Immobilien wie Kranken­häuser, Fabrik­ge­bäude, Kasernen oder alte Stadt­häuser können Zeugen vergan­gener Jahrhun­derte sein. Große Baudenk­mäler bieten Chancen, wenn sie für Wohnzweck nutzbar gemacht werden können. Beson­ders in struk­tur­starken oder urbanen Gebieten ist Wohnraum oft sehr knapp. Durch den Umbau bzw. Umnut­zung einer denkmal­ge­schützten Immobilie lässt sich hier mitunter Abhilfe schaffen.

Denkmalgeschützte Immobilien in Deutschland

In Deutsch­land gibt es Schät­zungen zufolge weit mehr als eine Million Baudenk­male, einzelne Gebäude aber auch komplette Stadt­kerne. Und jedes Jahr kommen weitere hinzu, da sie aufgrund ihrer beson­deren Bauweise erhal­tens­wert sind. Damit trägt man mit dem Kauf eines denkmal­ge­schützten Hauses nicht nur zum Erhalt eines wertvollen Kultur­gutes bei, es ist auch eine lohnens­werte Investi­tion für kommende Generationen.