Attraktive Altbauten in besonders guter Lage sind oftmals denkmalgeschützt. Das Adjektiv „denkmalgeschützt“ führt ebenso oft dazu, dass man eine solche Immobilie nicht unbedingt für eine gute Investition hält. Immobilien werden unter Denkmalschutz gestellt, weil sie einen hohen kulturellen Wert darstellen und die Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt. Deshalb haben die Eigentümer einer solchen Immobilie auch die Pflicht, diese so instand zu halten, dass ihr historischer städtebaulicher, ihr künstlerischer und ihr wissenschaftlicher Charakter nicht verändert wird. Das heißt aber nicht unbedingt, dass die Investition in ein Baudenkmal nachteilig sein muss.
Ein Baudenkmal sanieren
Sanierungen und Modernisierungen dürfen nur in Absprache mit den zuständigen Behörden vorgenommen werden und müssen von Bauexperten für Denkmalschutz angeleitet werden. Nehmen die Eigentümer einer denkmalgeschützten Immobilie eigenständig, ohne schriftliche Genehmigung, eine Renovierung oder einen Umbau vor, kann es durchaus passieren, dass sie zu einem teuren Rückbau verpflichtet werden.
Ebenso erkennen nur Bauexperten und Spezialisten alle Möglichkeiten, ein Denkmal in seinem Zustand zu erhalten und zugleich alle Anforderungen an modernes Wohnen einzuhalten und umzusetzen. Doch in manchen Fällen ist das auch für Profis nicht in Gänze umsetzbar. Die German Property Group GmbH ist in Langenhagen bei Hannover ansässig und ist auf die Sanierung und den Umbau denkmalgeschützter Immobilien spezialisiert. Das Unternehmen sagt dazu: „Auch wir stoßen hin und wieder an unsere Grenzen. Meistens sind Kommunen dann enttäuscht, wenn eine Denkmalimmobilie nicht wirtschaftlich saniert werden kann. Wir versuchen dann Kompromisse anzubieten, bei denen ein Baudenkmal zumindest in Teilen erhalten bleibt.”
Eine denkmalgeschützte Immobilie kaufen
Eigentümer denkmalgeschützter Immobilien müssen hohe Auflagen umsetzen, die auch finanzielle Nachteile bedeuten. Der Staat versucht deshalb, an dieser Stelle etwas zu entlasten und kommt mit einer speziellen steuerlichen Absetzungsmöglichkeit AfA (Absetzung für Abnutzung) für denkmalgeschützte Immobilien entgegen. Käufer können davon deutlich profitieren. Wer erwägt, in ein Baudenkmal zu investieren, sollte daher die Möglichkeiten, die Immobilie steuerlich geltend zu machen prüfen und die grundlegende Kalkulation mit einbeziehen.
Denkmalgeschützte Immobilien kommen übrigens in vielen Variationen vor. Viele denken dabei an kunstvoll verzierte Jugendstilfassaden oder Bauwerke mit repräsentativem Charakter. Doch auch ganz andere Immobilien wie Krankenhäuser, Fabrikgebäude, Kasernen oder alte Stadthäuser können Zeugen vergangener Jahrhunderte sein. Große Baudenkmäler bieten Chancen, wenn sie für Wohnzweck nutzbar gemacht werden können. Besonders in strukturstarken oder urbanen Gebieten ist Wohnraum oft sehr knapp. Durch den Umbau bzw. Umnutzung einer denkmalgeschützten Immobilie lässt sich hier mitunter Abhilfe schaffen.
Denkmalgeschützte Immobilien in Deutschland
In Deutschland gibt es Schätzungen zufolge weit mehr als eine Million Baudenkmale, einzelne Gebäude aber auch komplette Stadtkerne. Und jedes Jahr kommen weitere hinzu, da sie aufgrund ihrer besonderen Bauweise erhaltenswert sind. Damit trägt man mit dem Kauf eines denkmalgeschützten Hauses nicht nur zum Erhalt eines wertvollen Kulturgutes bei, es ist auch eine lohnenswerte Investition für kommende Generationen.