Geringe Schneemengen dürfen bei der Schneeräumung auch aufs Nachbargrundstück
Natürlich geht es nicht an, dass ein Nachbar beim Schneeräumen im Rahmen des Winterdienstes den Schnee ohne Rücksprache einfach von seinem eigenen auf das Nachbarsgrundstück schippt. Dazu gibt es klare Regelungen. Handelt es sich dabei aber nur um sehr kleine Mengen, stellt dies nach Ansicht des Amtsgerichts München aber keine nennenswerte Belästigung dar und ist nicht zu beanstanden (AZ: 213 C 7060/17).
Der Fall: Der Besitzer eines Anwesens ließ seinen Nachbarn über einen Rechtsanwalt abmahnen, weil der Nachbar beim Schneeräumen wiederholt Schnee auf sein Grundstück geschaufelt habe. Der Nachbar sollte eine Unterlassungserklärung abgeben und erklären, dass er dies zukünftig nicht mehr tun werde. Zwar verstößt das Verbringen des Schnees auf das Nachbargrundstück grundsätzlich gegen bestehende Regulierungen, wenn es ohne Rücksprache erfolgt. Doch wurde im Rahmen des Prozesses auch die ins Nachbarsgrundstück geschaufelte Schneemenge relevant. Denn tatsächlich beweisen konnte der Kläger nur, dass über mehrere Winter hinweg je Schneeräumung immer nur ein bis zwei Schaufeln auf seinem Grundstück abgelegt wurden – eine Menge, aufgrund derer sich das Gericht nicht damit auseinandersetzen wollte.
Das Urteil: Das Amtsgericht München stellte fest, dass das Befördern von geringen Mengen Schnee auf das Grundstück des Klägers zwar durchaus geeignet sein könne, diesen zu provozieren. Da es sich letztlich aber nur um einige Liter Wasser handle, habe diese Menge „keine spürbaren Auswirkungen auf die rechtliche oder tatsächliche Herrschaftsmacht des Klägers“. Daher wurde die Klage abgewiesen.
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