Das Bundesinnenministerium hat am 24. März 2020 die neue Kriminalstatistik für das Jahr 2019 präsentiert. Ein Ergebnis zeigt eine erfreuliche Tendenz: Die Anzahl der Einbruchdiebstähle ist gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 10,6 % gesunken.
Einbruchdiebstähle sinken – Einbruchdiebstahlversicherung dennoch wichtig
Wenn die Tage länger und die Nächte kürzer werden ist für Eigenheimbesitzer und für Mieter gut. Denn im Herbst und Winter haben Einbrecher zusätzlichen Schutz durch die längeren Dunkelphasen der Tage, um sich unentdeckt Zugang zu Häusern und Wohnungen zu verschaffen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik für die Bundesrepublik Deutschland 2019 zeigt, dass aber eine stetige Abnahme der Wohnungseinbrüche. So sind Wohnungseinbrüche 2019 im Vergleich zum Vorjahr um rund 10,6 % zurückgegangen, im Vergleich zu 2015 sogar um etwa 48 %. Trotzdem kann in Bezug auf Wohnungseinbrüche noch keine weitgehende Entwarnung gegeben werden, deshalb bleibt auch für jeden Haushalt eine Einbruchdiebstahlversicherung weiterhin wichtig.
Was ist bei einem Einbruchdiebstahl zu tun?
Zunächst sollte man, wie bei jedem Verbrechen, die Polizei verständigen, im Anschluss daran auch den Versicherer. Und auch, wenn der Drang vielleicht groß sein mag, sollte man den Tatort nicht groß betreten, verändern oder aufräumen, bevor die Polizei ihre Arbeit getan hat, um keine verwertbaren Spuren zu beseitigen. Schäden sollte man anhand von Fotos dokumentieren.
Was die Einbruchdiebstahlversicherung auffängt
Eine konventionelle Hausratversicherung wird zumindest den materiellen Schaden, der beim Einbruch entstanden ist, auffangen. Das umfasst Wiederbeschaffungskosten für entwendete Gegenstände und Kosten für aufgebrochene Türen und Fenster. Vandalismus-Schäden, die im Zuge des Einbruchs entstanden werden nur ausgeglichen, wenn diese explizit mitversichert waren.