Das Bundes­in­nen­mi­ni­ste­rium hat am 24. März 2020 die neue Krimi­nal­sta­ti­stik für das Jahr 2019 präsen­tiert. Ein Ergebnis zeigt eine erfreu­liche Tendenz: Die Anzahl der Einbruch­dieb­stähle ist gegen­über dem Vorjah­res­zeit­raum um 10,6 % gesunken.

Einbruchdiebstähle sinken – Einbruchdiebstahlversicherung dennoch wichtig

Wenn die Tage länger und die Nächte kürzer werden ist für Eigen­heim­be­sitzer und für Mieter gut. Denn im Herbst und Winter haben Einbre­cher zusätz­li­chen Schutz durch die längeren Dunkel­phasen der Tage, um sich unent­deckt Zugang zu Häusern und Wohnungen zu verschaffen. Die Polizei­liche Krimi­nal­sta­ti­stik für die Bundes­re­pu­blik Deutsch­land 2019 zeigt, dass aber eine stetige Abnahme der Wohnungs­ein­brüche. So sind Wohnungs­ein­brüche 2019 im Vergleich zum Vorjahr um rund 10,6 % zurück­ge­gangen, im Vergleich zu 2015 sogar um etwa 48 %. Trotzdem kann in Bezug auf Wohnungs­ein­brüche noch keine weitge­hende Entwar­nung gegeben werden, deshalb bleibt auch für jeden Haushalt eine Einbruch­dieb­stahl­ver­si­che­rung weiterhin wichtig.

Was ist bei einem Einbruchdiebstahl zu tun?

Zunächst sollte man, wie bei jedem Verbre­chen, die Polizei verstän­digen, im Anschluss daran auch den Versi­cherer. Und auch, wenn der Drang vielleicht groß sein mag, sollte man den Tatort nicht groß betreten, verän­dern oder aufräumen, bevor die Polizei ihre Arbeit getan hat, um keine verwert­baren Spuren zu besei­tigen. Schäden sollte man anhand von Fotos dokumentieren.

Was die Einbruchdiebstahlversicherung auffängt

Eine konven­tio­nelle Hausrat­ver­si­che­rung wird zumin­dest den materi­ellen Schaden, der beim Einbruch entstanden ist, auffangen. Das umfasst Wieder­be­schaf­fungs­ko­sten für entwen­dete Gegen­stände und Kosten für aufge­bro­chene Türen und Fenster. Vanda­lismus-Schäden, die im Zuge des Einbruchs entstanden werden nur ausge­gli­chen, wenn diese explizit mitver­si­chert waren.