Unwet­ter­phä­no­mene häufen sich in den vergan­genen Jahren. Auch Winter­stürme mit teils meter­hohen Schnee­ver­we­hungen kommen häufiger vor und gefährden mit der mitge­brachten Schnee­last und dem hohen Gewicht beson­ders Garagen und Vorbauten, aber auch Dächer von Häusern sind mitunter für die hohen Schnee­mengen nicht mehr stabil genug. Viele Dächer sind in den letzten Jahren aufgrund einer zu hohen Schnee­last einge­stürzt. Das Infocenter der R+V Versi­che­rung weist in diesem Zusam­men­hang darauf hin, dass Schäden durch Schnee­last auf Dächern nicht automa­tisch versi­chert sind.

Schneelast auf Dach, Versicherung und maximale Traglast

Grund­le­gend sind Schäden durch Schnee­last und große Schnee­mengen nur versi­chert, wenn sogenannte „Elemen­tar­schäden“ mit einge­schlossen sind. R+V Bauex­perte und Diplom-Ingenieur Kristofer Olsson macht darauf aufmerksam, dass Dächer so konstru­iert sein müssen, dass sie sehr großen Schnee­la­sten stand­halten, vor allem, wenn sie direkt an einem höheren Haupt­ge­bäude angebaut sind – bisweilen bis zum Vierfa­chen des höheren Neben­ge­bäudes. Warum? Der Schnee fällt vom neben­lie­genden höheren auf das niedri­gere Gebäude und bleibt darauf liegen. Außerdem können sich auch Schnee­ver­we­hungen an Hauswänden ansam­meln. Gerade, wenn der Schnee sehr nass ist, kann zum Beispiel eine 10 cm hohe Schnee­decke weit mehr als 40 kg wiegen. Die maximale Traglast von norma­ler­weise 75 kg/m² sei so schnell erreicht.


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Dächer mit Vorsicht räumen

Bestehende Gebäude sollten hinsicht­lich ihrer Stabi­lität regel­mäßig geprüft werden. Oft seien Garagen­ob­jekte bereits geschwächt oder es ist Wasser in die Konstruk­tion gelangt. Dies erhöhe die Einsturz­ge­fahr, so Olsson weiter. Bei sicht­baren Rissen oder durch­ge­bo­genen Trägern tue man gut daran, einen Fachmann zu holen. Wichtig ist auch, die maximale Traglast des Gebäudes zu kennen. Werden die Schnee­mengen sehr groß, sollte man die Dächer vorsichts­halber räumen. Aller­dings sollte man dazu das Dach besser nicht betreten, weil das am Ende mehr Schaden anrichten kann als es nützt.

Versicherungspolice prüfen

Wenn die Wohnge­bäu­de­ver­si­che­rung Elemen­tar­schäden bzw. „Weitere Natur­ge­fahren“ beinhaltet, ist der Schaden am Gebäude im Fall eines Einsturzes durch Schnee­last abgedeckt. Beson­ders in schnee­rei­chen Gebieten sollte man deshalb seinen Versi­che­rungs­ver­trag daraufhin prüfen, ob diese Bausteine enthalten sind. Selbiges gilt übrigens auch für die Hausrats­ver­si­che­rung, die für Schäden im Gebäu­de­inneren zuständig ist.

Zusätzliche Tipps:

  • Passanten, die am Gebäude vorbei­laufen, dürfen nicht durch große herab­fal­lende Schnee­mengen verletzt werden. Hausbe­sitzer sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen. Oft werden für diesen Zweck Schnee­fang­gitter am Dachrand angebracht, damit der Schnee nicht herun­ter­fällt. Folglich bleibt der Schnee auf dem Dach und sammelt sich dort. Hohe Schnee­la­sten auf dem Dach sind die Folge. Deswegen sollten Hausbe­sitzer prüfen, wie viel das Dach aushält, bevor sie Schnee­fang­gitter montieren.
  • Ausrei­chende Infor­ma­tion vor dem Bau ist oft schon die Rettung. Bauherren können bei regio­nalen Baube­hörden Auskunft erhalten, welche Tragla­sten für Dächer in der Region nötig sind. Ist das Dach aufgrund einer hohen Schnee­last erst einge­stürzt, ist es natür­lich zu spät. Vorher stabil genug bauen ist die Abhilfe.
  • Solar­an­lagen – sofern man solche auf dem Dach instal­liert hat – sollten als beson­deres Ausstat­tungs­merkmal bei der Elemen­tar­scha­den­ver­si­che­rung mitver­si­chert werden. Nur dann sind Schäden durch Schnee­druck abgedeckt.