Betriebs­ko­sten können auf die Mieter umgelegt werden, soweit dies im Mietver­trag verein­bart ist. Eine Abrech­nung muss und kann nur erfolgen, wenn verein­bart ist, dass der Mieter Voraus­zah­lungen leistet bezie­hungs­weise abgerechnet werden soll. Ist eine Betriebs­ko­sten­pau­schale oder eine sogenannte „Brutto­miete“ verein­bart, in der die Betriebs­ko­sten enthalten sind, entfällt die Abrechnung.

Betriebskostenverordnung zählt Betriebskosten auf

Welche Betriebs­ko­sten überhaupt umgelegt werden können, ergibt sich aus der Betriebs­ko­sten­ver­ord­nung (BetrKV). Für die Wohnraum­miete ist die dortige Aufzäh­lung abschlie­ßend, das heißt Kosten­po­si­tionen, die dort nicht aufge­führt sind, kann der Vermieter nicht auf die Mieter umlegen.

Mietvertrag muss Vereinbarung über Betriebskosten enthalten

Für eine wirksame Umlage können die umzule­genden Positionen entweder ausdrück­lich im Mietver­trag verein­bart sein oder im Mietver­trag auf § 2 BetrKV Bezug genommen werden. Nach einer Entschei­dung des BGH aus dem Februar 2016 reicht es auch aus, im Mietver­trag nieder­zu­legen, dass der Mieter „die Betriebs­ko­sten“ zu tragen hat. Auf jeden Fall muss der Mietver­trag eine eindeu­tige Verein­ba­rung enthalten.

Umlagefähige Betriebskosten

Nach dem Betriebs­ko­sten­ka­talog aus § 2 BetrKV sind bei der Wohnraum­miete nur diese Betriebs­ko­sten­arten umlagefähig:
laufende öffent­liche Lasten des Grundstücks
Kosten der Wasserversorgung
Kosten der Entwässerung
Kosten des Betriebs der zentralen Heizungs­an­lage einschließ­lich der Abgasanlage
Kosten der zentralen Brennstoffversorgungsanlage
Kosten der eigen­ständig gewerb­li­chen Liefe­rung von Wärme
Kosten der Reini­gung und Wartung von Etagen­hei­zungen und Gaseinzelfeuerstätten
Kosten des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage
Kosten der eigen­ständig gewerb­li­chen Liefe­rung von Warmwasser
Kosten der Reini­gung und Wartung von Warmwassergeräten
Kosten verbun­dener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen
Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs
Kosten der Straßen­rei­ni­gung und Müllbeseitigung
Kosten der Gebäu­de­rei­ni­gung und Ungezieferbekämpfung
Kosten der Gartenpflege
Kosten der Beleuchtung
Kosten der Schornsteinreinigung
Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung
Kosten für den Hauswart
Kosten des Betriebs der Gemeinschaftsantennenanlage
Kosten des Betriebs der mit einem Breit­band­netz verbun­denen privaten Verteilanlage
Kosten des Betriebs der Einrich­tungen für die Wäschepflege
sonstige Betriebskosten

Marko Greit­schus / pixelio.de